Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 147

1900 - Karlsruhe : Lang
— 147 — an Entschädigung bezahlt. In diesem letzten Jahre waren 18 Millionen Personen versichert. 3. Jlnoniiöitäts- und Altersversicherung. Mancher Arbeiter wird infolge hohen Alters oder eintretender Kränklichkeit erwerbsunfähig und ist deshalb bitterer Not preisgegeben. Kaiser Wilhelm I. suchte auch hierin der arbeitenden Klasse zu helfen und versprach schon 1881 Abhilfe. Allein erst im Jahre 1889 kam unter seinem Enkel Kaiser Wilhelm Ii. das Gesetz zustande. Dieses erstreckt sich auf alle arbeitenden und dienenden männlichen und weiblichen Personen sämtlicher Berufszweige, die das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben und bis 2000 M>. jährlich verdienen. Die Invalidenrente wird bezahlt, wenn der Versicherte mindestens 5 Jahre mit 47 Arbeitswochen der Invalidenversicherung augehört hat, noch nicht 70 Jahre alt ist und nicht mehr etwa den dritten Teil seines bisherigen Lohnes verdienen kann. Falls der Betreffende bereits eine Unfallrente bezieht, so erhält er aus der Jnvalidenkasse nur so viel, daß beide Renten jährlich 415 M> nicht übersteigen. Die Altersrente wird bezahlt, wenn der Versicherte das 70. Jahr vollendet und der Versicherung wenigstens 30 Jahre mit 47 Arbeitswochen angehört hat. Die Beiträge werden wöchentlich bezahlt. Das Gesetz unterscheidet 4 Lohnklassen; in der 1. sind diejenigen mit einem Jahresverdienst bis zu 350 M, in der 2. die, welche von 350—550, in der 3. die, welche von 550 bis 850, in der 4. die, welche von 850—2000 M. jährlich verdienen. Danach sind auch die Beiträge, die zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeiter bezahlt werden, in vier Klassen mit 14, 20, 24 und 30 Pfg. geteilt. Nach dem Beitrag richtet sich auch später die Höhe der Rente; je größer der Beitrag war, desto größer wird auch die Rente sein. Zu jeder Rente giebt das deutsche Reich einen Zuschuß von 50 M. Die wöchentlichen Beiträge werden nicht in barem Gelde bezahlt, sondern es werden Marken im Werte von 14, 20 k. Pfg. auf eine Ouittungskarte aufgeklebt. Ist eine Quittungskarte vollgeklebt, so wird sie gegen eine neue Karte und Bescheinigung für die alte umgetauscht. Für Arbeiter und Arbeiterinnen, welche nicht jeden Tag und nicht immer bei demselben Arbeitgeber beschäftigt find, hat derjenige Arbeitgeber die Wochenmarke aufzukleben, welcher den Arbeiter in der betreffenden Woche zuerst beschäftigt hat. Das ist der Fall z. B. bei Wäscherinnen, Näherinnen, Tagelöhnern u. a. m. Die Hälfte der Beiträge, die für mindestens 5 Jahre bezahlt sind, wird beim Tode eines verheiratet gewesenen Versicherten an dessen Ehefrau zurückerstattet. Ist diese auch nicht mehr am Leben, so erhalten die Kinder unter 15 Jahren das Geld. Verheiratet sich eine weibliche Person, die 5 Jahre versichert war, so erhält auch sie die Hälfte des einbezahlten Geldes, t>Q5_ also von ihr stammt, zurück Invaliden- und Altersrente werden vom Postamte unentgeltlich ausbezahlt. Im Jahre 1892 erhielten aus den Krankenversicherungskaffen 23/4 Millionen Arbeiter Entschädigungen im Betrage von 95 Millionen Mark. In demselben Jahre erhielten 210000 Personen, die durch Unfälle beschädigt wurden, Entschädigungen, die sich auf 32v2 Millionen Mark beliefert. Ebenso wurden 1892 an 187 800 Personen Renten aus der Altersund Juvaliditätsversicheruug in einer Höhe von 22'/2 Millionen Mark ausbezahlt. Diese Summen zeigen das großartige Friedenswerk, das das Ende des ersten deutschen Kaisers frönte, das Wilhelm Ii. fortsetzte, in glänzendstem Lichte. Kein anderer Herrscher hat bis jetzt in dieser Weise für fein Volf gesorgt, wie Wilhelm I., Wilhelm Ii. Möge Gottes reichster Segen auch fürderhin auf der liebenden Fürsorge der ersten Deutschen Kaiser um ihr Volf ruhen!
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer