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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 170

1900 - Karlsruhe : Lang
— 170 — nicht so lange, daß er sein Vorhaben, die griechische Bildung und Gesittung in den Morgenländern zu begründen und auszubreiten, hätte durchführen können. Schon im Jahre 323 starb er nach kurzer Krankheit. Nach seinem Tode entstand blutiger Streit um die Herrschaft unter seinen Heerführern, die zuletzt das Reich unter sich verteilten. Iii. Von den Römern. 1. Die Stadt Rom. Auf dem linken Ufer des Tiberstromes, etwa 3 Meilen von dessen Mündung entfernt, wurde um das Jahr 750 vor Christi Geburt die Stadt Rom gegründet. Von ihren Gründern Romulus und Remus berichtet die Sage, sie seien Zwillingsbrüder von königlichem Geschlechte gewesen; nach der Gründung der Stadt seien sie in Zwist geraten, und Romulus habe den Remus erschlageu. Auf Romulus, den ersten König der neuen Stadt, folgten noch sechs Könige; der letzte hieß Tarqninins der Stolze. Sein Sohn beleidigte eine Fran aus vornehmem Geschlechte; infolgedessen bewirkten die Adeligen einen Aufstand, der König Tarquinius wurde mit seiner ganzen Familie aus Rom verjagt, das Königtum abgeschafft und die republikanische Staatsform eingeführt. Die oberste Gewalt lag in den Händen von zwei Beamten, die je aus ein Jahr aus den adeligeu Geschlechtern gewählt wurden. Sie wurden Konsuln genannt, und ihre Amtsgewalt erstreckte sich auf die Regierung der Stadt, die Gerichtshaltung und auf die Anführung des Heeres. Ihre Macht war durch den Senat*) und die Volksversammlungen oder Komitien beschränkt. Es gab aber in der römischen Republik zweierlei Volksversammlungen, die Centuriatkomitien und die Tributkomitien**). In beiden stimmten Adelige und Gemeinbürger zusammen ab. In den Centuriatkomitien, denen die Wahl der höheren Beamten znstand, wurde nach Steuerklassen abgestimmt; hier hatten die Reichen und Adeligen die Oberhand. In den Tributkomitien, die das Recht der Gesetzgebung hatten, wurde nach Orts bezirken abgestimmt, und die Gemeinbürger gaben den Ausschlag. Ursprünglich konnten nur die Patricier***) zu Beamten gewählt werden und verfuhren in ihrer Amtsverwaltung mit großer Willkür; darüber empörten sich die Plebejer und drohten auszuwandern und eine neue Stadt zu gründen. Die Patricier gaben darum zu, daß die Plebejer eigene Beamten haben sollten, die Volkstribunen, denen das Recht zustand, durch ihre Einsprache die Beschlüsse des Senates unwirksam zu machen. Diese Befugnis benutzten die *) Senat == Rat der Alten. 300 Mitglieder, später mehr. **) Die Kuriatkomitien, welche in der Republik keine politische Bedeutung mehr hatten, sind absichtlich übergangen. ***) Patricier — Adelige; Plebejer — Gemeinbürger.
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