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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 236

1900 - Karlsruhe : Lang
— 236 — heilen mehr und mehr zurückzuziehen. Er starb uach 64 jähriger Regierung am 11. Juni 1811, von seinem ganzen Lande aufrichtig betrauert. 2. Großherzog Karl. Der älteste Sohn Karl Friedrichs, Erbprinz Karl Ludwig, machte im Jahre 1801 eine Reise nach Petersburg und Stockholm, um seine Töchter, die Kaiserin von Rußland und' die Königin von Schweden, zu besuchen. Bei Arboga in Schweden stürzte sein Reisewagen um, und er erhielt eine Wunde am Kopf, an welcher er tags daranf starb. Sein Sohn Karl gelangte nach dem Hintritt Karl Friedrichs zur Regierung, die er nnr sieben Jahre unter sehr schwierigen Verhältnissen führte. Da sein Land völlig in der Gewalt der Franzosen war, konnte er im Jahre 1813 dem Beispiel der Fürsten, die sich vom Rheinbund lossagten, nicht folgen, und seine Truppen mußten in der Leipziger Schlacht in den Reihen der Franzosen fechten. Erst am 20. November 1813 konnte Baden dem großen Bunde gegen Napoleon beitreten. Die badischen Truppen machten den Feldzug in Frankreich mit, und das badische Leib-regiment zeichnete sich in dem Treffen bei Paris (1814) durch seine Tapferkeit aus. Als endlich 1815 Friede geworden war, galt es, die schweren Schäden der vielen Kriegsjahre zu heilen und die Einrichtung des neuen badischen Staates zum Ziele zu führen. Großherzog Karl erwarb sich das Verdienst, als einer der ersten deutschen Fürsten seinem Lande eine landständische Verfassung zu geben, durch welche die Rechte und Pflichten der Negierenden lind der Regierten festgestellt mnrden. Die Verfassung wurde am 18. August 1818 veröffentlicht, ohr zufolge ist Baden ein monarchischer Staat, in dem sich die Krone nach dem Rechte der Erstgeburt vererbt. Die Landesvertretung besteht aus zwei Kammern. In der Ersten Kammer haben die Prinzen des Großherzoglichen Hauses, die Standesherren, d. h. die Häupter derjenigen Familien, welche früher unmittelbar unter Kaiser und Reich standen, der katholische Landes-bischof und der evangelische Prälat, die zwei Abgeordneten der Universitäten Freiburg und Heidelberg, acht Abgeordnete des grundherrlichen Adels und acht vom Großherzog ernannte Mitglieder Sitz und Stimme. Die Zweite Kammer ist ans den Abgeordneten der 63 Wahlbezirke des Landes zusammengesetzt. Wählbar ist jeder unbescholtene Staatsbürger, welcher das 30. Lebensjahr zurückgelegt hat. Die Abgeordneten werden von Wahlmännern, diese von den Urwählern gewühlt. Urwähler und Wahlmänner müssen im Wahlbezirke ansässig sein und das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben. Die Abgeordneten werden aus 4 Jahre erwählt; alle zwei Jahre tritt nach Bestimmung durch das Los die Hälfte aus. Die Austretenden sind wieder wählbar. Die Kammern werden vom Groß-
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