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1. Bis zum Interregnum - S. 11

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 11 — stellung nicht brach liegen bleiben. Dadurch wurden die einzelnen zu größerer Seßhaftigkeit und zu besserer Bewirtschaftung des Bodens gezwungen, und daraus entstand wieder der lebhafte Wunsch, daß jeder das Ackerland, das er bebaute, als dauerndes Besitztum ansehen könnte, und so verblieb später jedem sein Anteil am Ackerland, seine Huse, erb- und eigentümlich, aber die Zersplitterung des Grundbesitzes, auch „Gemengelage" genannt, wonach das Eigentumsrecht des einzelnen aus mehrere Landstreifen sich erstreckte, blieb leider als Folge der Verlosung bestehen und hat sich lange erhalten. Erst in neuester Zeit hat man sie durch Zusammenlegung der Grundstücke beseitigt. Entstand also am Ackerland bald das Sondereigentumsrecht, so hat sich aber die gemeinsame Nutzung von Wald und Weide bedeutend langer erhalten. b) Wohnung. Mit der Besiedlung und Bebauung des Landes war naturgemäß auch die Errichtung von Wohnungen verbunden. Aus der gemeinsamen Mederlassung der Sippen entstanden zusammengehörige Hosstätteu, die man als Dörfer bezeichnen kann. Doch waren sie keineswegs nach einem einheitlichen Plan angelegt, die einzelnen Hausstätten lagen vielmehr zerstreut, unregelmäßig beieinander, ohne gemeinsame Fronten, und dadurch unterschied sich die germanische Dorsanlage wesentlich von der später zu erwähnenden slavischen. Außer diesen unregelmäßigen Sippen- oder Haufendörfern gab es Einzelhöfe, die noch viel mehr als die erwähnten Dörfer die Abneigung der Germanen gegen die städtische Wohnweise erkennen lassen. Das germanische Haus, sür das man die Rechtecksform wählte, war ein Holzbau, also Zimmermannsarbeit. Mauersteine und Mörtel kannten die alten Germanen nicht, und als sie auch von den Römern eine festere Bauweise kennen lernten, blieben ihre Häuser bei dem unerschöpflichen Baumaterial, das ihnen der Wald lieferte, doch noch sehr lange vorwiegend Holzbauten. Beim Bau eines Hauses verletzte der Germane kaum die Erde, indem er als Unterlage sür die Grundschwellen einfache Feldsteine benutzte; nur wenn er es, was auch vorkam, auf Pfählen errichtete, wurden diese in die Erde gerammt, wenn sie nicht ebenfalls nur auf untergelegten Steinen standen. Die Wände bestanden aus übereiuandergelegten Baumstämmen, die man an den Enden mit der Axt auskerbte, um sie an den Hausecken zu überkreuzen. Die Fugen zwischen den Baumstämmen dichtete man durch Moos und Lehm ab. Ähnlich werden noch heute in Gebirgsgegenden die
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