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1. Bis zum Interregnum - S. 152

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 152 — zusammen. Diese Versammlungen wurden natürlich im Gotteshause gehalten. Die Kirchen der Bischofssitze hießen Kathedralen oder Dome. Die an ihnen amtierenden Geistlichen, auch Domherren genannt, bildeten das Domkapitel. Die Mitglieder wohnten vielfach in einem bestimmten Gebäude nach einer Lebensregel, die Bischof Chrodegang von Metz aufgestellt hatte. Später besaß jeder meist eiue besondere Wohnung und führte infolge reicher Einkünfte als vornehmer Herr ein behäbiges Leben. Schöne Kirchen erhielten auch den Namen Münster, doch führen ihn solche, die nie mit einem Kloster (monasterium) in Verbindung standen, mit Unrecht, so auch das Straßburger Münster. Jede einzelne kirchliche Gemeinde, der als Priester ein Pfarrer vorstand, hieß eine Parochie; eine Vereinigung mehrerer bildete ein Dekanat und eine größere Gruppe, die sich gewöhnlich auf den Bezirk der alten Gaugrafschaften erstreckte, ein Archidiakonat. Daher kamen die Amtsbebezeichnungen Dekan, Dechant, Erzdechant. Die Besetzung der hohen geistlichen Ämter erfolgte in Deutschland lange Zeit durch die Köuige, namentlich unter Otto I. Nicht immer legte man dabei aus die Würdigkeit des Empfängers das Hauptgewicht. Die bei Vergebung von Lehen übliche Sitte, Geschenke zu geben, bürgerte sich auch in der Kirche ein, und zuweilen gelangten Männer auf einen Bischofssitz, weil sie am meisten dafür boten. Man bezeichnete diesen Übelstand nach dem in der Bibel genannten Simon, der von den Aposteln die Gabe, Wunder zu tun, für Geld erkaufen wollte, Simonie. Am schlimmsten war sie in Italien verbreitet. Auszurotten fuchte das Übel der Papst Gregor Vii., der überhaupt dem deutscheu Könige das Recht, die geistlichen Ämter zu besetzen, nehmen wollte, was zwischen Papst und Kaiser, wie wir später sehen werden, zu einem furchtbaren Kampfe führte. d) Der Papst. Die Oberhoheit über die Kirche beanspruchte der Bischof von Rom, der Papst genannt. Ihm hatte Bonisatius auch die deutsche Kirche untergeordnet. Trotzdem blieb sein Einfluß auf diese lauge Zeit gering, wenn sie auch zu Rom im Verhältnis einer Tochterkirche staub. Mächtige deutsche Könige leiteten wie das Staatswesen auch die kirchlichen Angelegenheiten, und eine päpstliche Oberhoheit winde nicht allgemein anerkannt. Ihr widerstrebten auch in ihrem starken Unabhängigkeitsgefühl die deutschen Kirchenfürsten. Das einzige Vorrecht, das der Papst als Oberhirt
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