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1. Bis zum Interregnum - S. 160

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 160 — dafür suchte man aber durch mancherlei Fische, Gemüse, Eier imb seines Backwerk Abwechslung in die tägliche Kost zu bringen. Wein durften junge Mönche gar nicht trinken und die älteren nur in geringen Mengen. Neben der Einführung feinerer Lebensformen hatte die Klosterreform eine völlige Vernichtung der Selbständigkeit jedes einzelnen zur Folge. Früher besaßen adlige Mönche nicht selten große Güter, die sie vom Kloster aus verwalteten. Dort selbst verfügte jeder über eine gewisse eigene Habe, die er in einem Schrank ausbewahrte; darunter befand sich auch Geld. Damit wurde in Cluny vollständig gebrochen und das Gebot der Armut streng durchgeführt. Als höchstes Gebot galt dort unbedingter Gehorsam gegen die Klosteroberen. Um diese Forderung durchzuführen und die Persönlichkeit zu ertöten, war jedem die Pflicht des Schweigens auferlegt. Tag und Nacht herrschte überall die tiefste Stille. Wer eines Vergehens angeklagt wurde, durfte sich nicht einmal verteidigen, sondern mußte schweigend die Züchtigung über sich ergehen lassen. Waren die Mönche dennoch zu unvermeidlichen Mitteilungen untereinander genötigt, so mußten sie sich der Gebärdensprache bedienen. Den Mund sollten sie womöglich nur zum Gebet und Gesang össnen. So erhielt das Klosterleben ein sinsteres Gepräge. An die Stelle des geselligen Beisammenseins trat das stumme Fürsichsein, an die Stelle heiterer Unterhaltung die Stille des Grabes, an die Stelle des Verkehrs mit der Außenwelt strenge Abgeschlossenheit. Die Haupttätigkeit der Mönche bestand in der Beteiligung am Gottesdienst und in Gesangübungen. Als willenlose Werkzeuge in der Hand ihrer Vorgesetzten wurden sie unpraktisch, unselbständig und dem Leben völlig entfremdet. Man hat die Cluuiaeenser nicht mit Unrecht als die Vorläufer der Jesuiten bezeichnet. Von Cluny aus wurden neue Klöster gegründet und ältere umgestaltet, aber alle unter den Abt des Mutterklosters gestellt, jedes einzelne erhielt als Vorsteher nur einen Prior. So war der Abt von Cluny gleichsam der Erzabt für einen großen Verband von Klöstern. Durch diese Verfassung machten sie sich frei von der Aufsicht durch die Bischöfe, überhaupt von jeglicher weltlicher Oberhoheit. Sie unterstanden direkt dem Papste. Damit leitete die Klosterreform zugleich eine Änderung der Verfassung der Kirche ein. Man wollte diese von der Welt und von weltlicher Obrig-
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