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1. Bis zum Interregnum - S. 192

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 192 — stellung beendet, so erfolgte unter starkem Anritt der Angriff der ersten Schar, wobei es darauf ankam, die Reihe der Gegner zu durchbrechen. Darum stach man mit den Lanzen und suchte einander wie bei der Tjoste aus dem Sattel zu heben. Nach gelungenem Durchbruch mußten die Angreifer schwenken, die Gegner zu umreiten und ihre vorige Stellung wieder zu gewinnen suchen. Dabei trachtete die durchbrochene Schar, wenn sie nicht völlig in Unordnung geraten war, möglichst viele abzuschneiden und gefangen zu nehmen. War der Umritt vollendet, wurden sie von der frischen zweiten Schar der Gegner angerannt, und so wechselten die Angreifer, bis alle Abteilungen in den Kampf gekommen waren. Bei diesem ersten Teil gebrauchte man als Waffe nur den Speer. Wer seine Lanze verstochen hatte, war wehrlos und suchte sich durch Flucht in die Masse seiner Freunde der Gefangennahme zu entziehen. Der zweite Teil des Turniers war ein Schwertkampf. Bei dem ging es nicht selten recht kampflustig zu, weshalb er nicht für vornehm galt und oft ganz wegfiel. Das Turnier dauerte gewöhnlich bis zum Abend. Die ältesten und erfahrensten Ritter, die als Richter walteten und daher nur als Zuschauer zugegen waren, verkündeten am Schluffe das Urteil, wofür die Zahl der Durchritte, der verstochenen Speere und der gefangenen Gegner maßgebend war. Als größte Ehre galt es, mit lautem Jubel als Sieger verkündet zu werden und aus Königs- und Frauenmund Worte des Lobes zu hören. Zuweilen wurden auch Preise verteilt. So wird berichtet, daß Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen auf dem Turnierplätze einen Baum mit goldenen und silbernen Blattern aufgestellt habe. Wer den Gegner aus dem Sattel geworfen, erhielt ein goldenes und wer des Gegners Lanze gebrochen hatte, ein silbernes Blatt. Doch nicht immer zog man nur um der Ehre willen zum Turnier; manche Ritter wollten auch Beute machen. Rüstung und Roß des Besiegten fielen von Rechts wegen dem Sieger zu, ja der Gefangene selbst mußte sich durch ein Löfegeld freikaufen, wenn nicht der Sieger freiwillig darauf verzichtete oder, was auch vorkam, der Veranstalter des Turniers die Gefangenen beider Parteien selbst löste. Mancher schlich deshalb nach dem Turnier traurig zu einem Juden, um die Auslösungssumme gegen Verpfändung von Schmuck und Stellung von Bürgen zu erhalten, und geriet dadurch in Schulden. Das vereinbarte Lösegeld glich also einem Einsatz, der im Spiel gewonnen oder verloren werden
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