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1. Bis zum Interregnum - S. 207

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 207 — Diese aufstrebende Macht der Städte suchte Friedrich einzuschränken. Schon bei seinem ersten Römerzuge verspürten sie, daß „ein Herr über die Alpen gestiegen sei, der sich nicht mehr mit erwiesenen Höflichkeiten begnügen und eine bloße Instanz sein werde, bei der man Privilegien erwerbe und bestätigen lasse" (Heyck); aber bei ihrem stolzen Sinn waren sie nicht gewillt, sich leichten Kaufs unter die kaiserliche Macht zu beugen. Sie gaben auch ihre feindselige Haltung unzweideutig zu erkennen. Mailand, über das zahlreiche Orte wegen harter Bedrückungen Klage führten, mußte deshalb geächtet werden. Auch anderorts gärte es, und bei der Rückkehr des Kaisers von seinem ersten Römerzuge verlegten ihm in der Veroneser oder Berner Klause rauflustige Ritter den Weg, und nur durch die kühne Tat Ottos von Wittelsbach, der mit andern Getreuen einen steilen Felsen erklomm, wurden die Deutschen gerettet. Um seine Macht geltend zu machen, erschien daher Friedrich Barbarossa wenige Jahre später (1158) mit einem starken Heere in Oberitalien, und nachdem sich Mailand unterworfen hatte, hielt er auf den ronkalifchen Feldern einen Reichstag ab. Dort wurden durch eine Kommission von Rechtsgelehrten und lombardischen Ratsherren die Gerechtsame des Reiches festgestellt. Darnach fielen alle Hoheitsrechte, foweit sie nicht durch ausdrückliche Verleihung von den Städten erworben worden waren, an den Kaiser zurück, nämlich die Ernennung der Vorsteher (Konsuln) der Städte und der Gerichtsbehörden, vor allem eine große Summe von Abgaben und Erträgnissen aus Bergwerken, Salinen u. a. Dem Kaiser wurden ferner zugesprochen Gerichtsbußen und Güter, deren Besitzer ohne Erben gestorben waren, außerdem das Münzrecht, sowie das Recht, in jeder Stadt eine kaiserliche Pfalz zu erbauen und Lieferungen für den kaiserlichen Hof auszuschreiben. Die Vermehrung seiner Einnahmen belief sich dadurch auf etwa 30000 Pfund Silber jährlich (nach heutigem Werte ungefähr 1572 Millionen Mark). Diese Beschlüsse des ronkalischen Reichstages waren von einschneidendster Bedeutung. Dieselben Rechte, die der Kaiser in Oberitalien für sich in Anspruch nahm, gehörten der Krone früher auch in Deutschland, waren aber im Lause der Zeit an weltliche und geistliche Herren gekommen. Hätte er sie hier zurückfordern wollen, würde sicher eine allgemeine Empörung der Fürsten die Folge gewesen sein. Wir können darum verstehen, daß der Kaiser auch in Italien auf Widerspruch stieß Zwar gaben die Städte
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