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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 154

1880 - Heidelberg : Winter
154 Kap. 2 3. § 114—115. Innere Zustände unter d. frans. Kais. Kirche. Reichsverfaflung und das Ansehen und die Heiligkeit der Kirche durch Verbesserung der Klosterzucht wieder herzustellen trachteten. Die wichtigsten Mönchsorden, welche (außer dem schon im vorigen Zeitraum genannten Benedictinerorden) aufkamen, sind: der im Jahr 910 vom Abt Berno gestiftete Orden der Cluniacenser (vom Kloster Cluny oder Clugny in Burgund), welcher in Petrus Mauritius Venerabilis (1122—1156) seine größte Zierde hatte, aber später durch Reichtum und Ueppigkeit erschlaffte; — der im Jahr 1098 von Robert gestiftete Orden der Cisterzienler (vom Kloster Ci-teaux oder Cistertium bei Dijon in Frankreich), der durch den oben erwähnten heiligen Bernhard von Clairvaux f 1153 (welcher allein 160 Klöster seines Ordens gründete) seine größte Bedeutung und Berühmtheit erhielt; der im Jahr 1084 von Brun von Köln gestiftete Orden der Kartäuser, in der Einöde von Cartusia (Kartause) oder Char-treux bei Grenoble, der strengste unter allen Mönchsorden, der durch seine völlige Abgeschlossenheit von der Welt allerdings einen stark mahnenden Gegensatz gegen die in andern Klöstern herrschende Weltlichkeit bildete, aber das Christentum nicht wesentlich förderte. Das Hauptmittel zu einer Reinigung der Kirche und Erneuerung derselben im Geiste des Evangeliums, somit auch einer größern Sittlichkeit im Volke, nämlich die Reinhaltung der Lehre Christi und die lautere Verkündigung des Wortes Gottes, wurde vernachlässigt. Die Lehre Jesu hatte schon längst manche trübende Zusätze erhalten. Insbesondere hatte die Lehre von der Sündenvergebung und von der Rechtfertigung eine von der heiligen Schrift zum Teil abweichende Auffassung und Deutung erlitten, indem durch den Heiligen-, Reliquien-und Bilderdienst einem werkheiligen, allgemein verbreiteten, sehr einträglichen, abergläubischen Wesen großer Vorschub geleistet wurde. 115. Die |ietdjsuerfaffung. Noch fehlte es an durchweg festen Bestimmungen in der Verfassung des deutschen Reichs. Schon der Ueber-gang Deutschlands aus einem Erbreich in ein Wahlreich hatte einen schwankenden Zustand hervorgebracht und bei Erlöschung einer Dynastie, ja selbst oft noch während der Dauer derselben, häufige Veranlassung zur Störung der allgemeinen Ruhe und Ordnung gegeben. Seit vollends bei der Erhebung Rudols's von Schwaben zum Nachteil eines starken Königtums die Gesetzlichkeit der Wahl förmlich ausgesprochen und nachher durch Lothar den Sachsen sogar die Erblichkeit der Herzogtümer allmählich eingeführt wurde, entstand eine noch größere Unsicherheit der königlichen Erbfolge, welche auf das Kaisertum sowohl als auf die Einheit der Nation einen störenden Einfluß hatte. Doch trug anderseits die größere Unabhängigkeit der Herzoge und Fürstentümer viel zur besondern Ausbildung des eigentümlichen Lebens der einzelnen deutschen Stämme bei. Als die Herzoge sich mehr und mehr in ihren Erwerbungen erblich festsetzten, suchten die Kaiser sich in ihrer Macht dadurch zu halten, daß sie Freibriefe an Städte erteilten und Markgrafschaften, Pfalzgrafschaften und Landgrafschaften gründeten, deren Inhaber von ihnen ernannt wurden und vom Einflüsse der Herzoge frei waren. In diesem Zeitraume hatten die Herzoge von Sachsen, Kranken, Schwaben
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