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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 175

1880 - Heidelberg : Winter
Kap. 24. § 124. Kais. Friedrich Ii. (Empörung seines Sohnes Heinrich.) 175 dieser unerhörten Tyrannei vereinige. Um aber nicht wortbrüchig zu erscheinen, trat er nun wirklich trotz des Bannes und trotz des päpstlichen Verbots im I. 1228 den Kreuzzug wieder an, landete in Palästina und gewann Jerusalem, wo er sich die Krone auf's Haupt setzte (s. das Nähere in § 142); doch kehrte er schon nach einem Jahre auf die Nachricht, daß unterdessen ein päpstliches Söldnerheer tief in Apulien eingedrungen sei, nach Italien zurück. Binnen wenigen Wochen säuberte er sein Land von den päpstlichen „Schlüsselsoldaten" und nötigte den Papst 1230 zum Frieden von San Germano und zur Aushebung des Bannes. Der Friedensvermittler war der Deutschmeister Hermann von Salza. Während der nun folgenden sechsjährigen Ruhe ordnete Friedrich sein italisches Erbreich mit Hilfe seines klugen Kanzlers Peter de Vinea (auch Vincis, d. i. von Weingarten) durch eine zweckmäßige Gesetzgebung und hielt in Palermo einen durch den Geist der Kunst und Wissenschaft, aber auch durch morgenländische Pracht und Ueppigkeit ausgezeichneten Hof, dessen politische und sittliche Richtung dem Papste fortwährend ernstliche Sorge machte. Neapel und Sicilien hatten übrigens damals unter Friedrich die glücklichste Zeit, während Oberitalien wegen des schrankenlosen Nebermuts der lombardischen Städterepubliken in einer Zerrüttung war, die Friedrich auf dem Reichstag zu Ravenna vergeblich zu heben suchte. Die Besorgnis, es Möchten die Freiheitsbestrebungen dieser Städte auch die Städte und unabhängigen Gemeinden in Deutschland zu ähnlicher Widersetzlichkeit reizen, veranlaßte ihn zu den strengsten Gesetzen nicht nur gegen die zunftigen Corporationen und gegen die in den Städten sich umtreibenden Ketzer, sondern auch gegen den niedern Lehensadel, wogegen er die großen Reichsfürsten durch Erweiterungen ihrer Vorrechte begünstigte, ein Verfahren, das auch in Deutschland große Mißbilligung erregte. Ihm liegt auch der Untergang des freien friesischen Volks der Stedinger (an der Hunte und Jahde) zur Last, indem er den vom Erzbischof von Bremen gegen sie gepredigten Kreuzzug bestätigte. Daß übrigens Friedrich nicht allen Volksrechten abhold war, beweist sein den Sicilianern gegebenes Gesetzbuch, das auf normannischem (also germanischem) Rechte beruhte. Darin ließ er neben dem herkömmlichen Reichstage noch eine Vertretung der Städte (als eine „Art von Provinzialständen") zu, um dadurch die Nation zur Stütze gegen die päpstliche Lehenshoheit zu gewinnen. Seinen Freisinn bewies in anderer Weise sein Grundsatz: „die Wissenschaft muß der Gesetzgebung und Verwaltung zur Seite gehen". Unterdessen war sein Sohn Heinrich mündig geworden und hatte als Reichsverweser von Deutschland, aufgestachelt von seiner leichtsinnigen und ehrgeizigen Umgebung, eine Partei gegen seinen Vater zu bilden gesucht, so daß die größern deutschen Fürsten förmlich Klagen über ihn führten und sein Vater ihn ernstlich warnte. Weil Heinrich auch seinem Vater trotzte und sich sogar mit den aufrührerisch gesinnten Lombarden gegen ihn verbündete, ging Friedrich nach Deutschland, gewann die Anhänger seines Sohnes durch größere Begünstigungen für sich und brachte dadurch diesen zur Unterwerfung, worauf er ihm verzieh. Weil er ihm aber nicht mehr die volle Macht anvertraute, empörte sich Heinrich abermals. Da nahm ihn Friedrich gefangen, ließ ihn durch ein Fürstengericht verurteilen und verbannte ihn nach Apulien, wo er nach sechs Jahren in der Festung St. Felice starb (1242). Hierauf hielt der Kaiser Friedrich zu Worms mit fast orientalischer
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