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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 196

1880 - Heidelberg : Winter
196 Kap. 27. § 145. Rittertum unter den fränkischen Kaisern. schaft Hohenzollern entstanden; — Barern, von dem sich Österreich, Kärnten, Steiermark, Tirol gelöst hatte, wuchs als Erzherzogtum der Wittelsbacher wieder an durch die Länder der rheinischen Pfalzgrafen 1227 und teilte sich 1255 in Ober- und Niederbaiern, wovon Ober-baiern die rheinische Pfalz, die Kurwürde und das Reichsvikariat hatte; — Sachsen ward 1180 in der 124 angegebenen Art zerstückelt; — von dem zersplitterten Schwaben waren Württemberg und Baden die Hauptüberreste; Lothringen war durch Teilung in Verfall geraten und die zu Niederlothringen gehörige Grafschaft Flandern huldigte 1196 dem Könige von Frankreich; das Herzogtum Brabant und die Grafschaften Limburg, Hennegau, Namur, Holland, Geldern, Jülich, Cleve, Berg und die Bistümer Lüttich und Utrecht wurden unabhängig; die Städte Köln und Aachen waren Reichsstädte geworden; — Böhmen, zu welchem damals noch Mähren und die Oberlausitz gehörten, war (durch Philipp von Schwaben) aus einem Herzogtum zu einem Königreich (1198) erhoben worden, blieb aber Bestandteil des deutschen Reichs. — Jeder Volksstamm hatte zwei Farben im Schild: die Franken weiß und rot, die Schwaben rot und gelb, die Baiern weiß und blau, die Sachsen schwarz und weiß. Zur Reichsfahne nahm man von den Sachsen das Schwarz, von den Franken das Rot, von den Schwaben das Gold (gelb). 145. Das Kitlerivesen. Eine andere dem Mittelalter eigentümliche, sittlich und politisch wichtige Einrichtung, durch welche wenigstens die Glieder der höheren Klasse des Lehnsstaates einander näher kamen, war das Rittertum. Weil nämlich seit Heinrich I der Reiterdienst vorherrschend wurde, der mehr Übung verlangte und größere Kosten verursachte, so zogen sich die ärmeren Freien auf dem Lande vom Heerbann zurück, überließen dem Adel die Ehre des Dienstes, zogen unter seiner Fahne oder gaben ihren Geldbeitrag zu den Kriegskosten, den sogenannten Heerschilling. Dadurch verloren sie aber auch allmählich jenes Bewußtsein der Freiheit und Kraft, das in dem Adel und in den Bürgern der Städte sich erhielt. Wer ein größeres Freigut oder ein größeres Lehnsgut hatte, so daß er den ordentlichen Heerdienst zu Roß leisten konnte, gehörte zum Stande der Kitter, denen seit der Sonderung des Adels- und Bürgerstandes in dm Städten nur die Glieder der patrizischen Geschlechter ebenbürtig geachtet wurden. Eine vorzügliche Bildungsschule des Ritters waren die Turniere, d.i. die Waffenspiele, zu denen nur zugelassen wurde, wer ritterbürtig war und als solcher die Waffenführung kunstgerecht verstand, dabei eine bestimmte Anzahl von Ahnen nachweisen konnte und einen christlich-sittlichen Wandel führte. Es bestanden eigene Turnierge -setze, an die sich die Kämpfer und Kampfrichter streng halten mußten. Turniervögte, Wappenkönige, Herolde und Grieswär-tel hatten dabei, jeder in feiner Weise, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Verhütung von Unglück mitzuwirken. Der Waffendienst und die Rittersitte erforderten lange und sorgfältige Vorübuug, zu deren Behuf der junge Adelige, wenn er den Frauenhänden entwachsen war, zwei Stufen durchmachen mußte, ehe er die dritte Stufe, die Ritt er würde, als das Ziel seines ganzen Strebens, er-
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