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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 216

1880 - Heidelberg : Winter
216 Kap. 28. § 157. Kaiser Albrecht I. (Schweizer Eidgenossenschaft.) was bei dem Streit der beiden Habsburgischen Linien leicht gelingen konnte. Unter Rudolf und Albrecht vereinigten sich die Rechte der Grafen und Landvögte mit denen des Königs und der Reichsvögte in einer Person. Doch ließ Rudolf das bisherige Verhältnis bestehen und wählte die Landammänner, welche die Vogteien zu verwalten hatten, aus den Eingeborenen. Nach Rudolfs Tod schlossen die drei Waldstätten mit einander einen ewigen Bund (1. August 1291). König Adolf bestätigte ihnen die von Friedrich Ii verliehene Reichsunmittelbarkeit, was durch Albrecht nicht geschah; doch ließ er, wie sein Vater, das Amt der Vögte von eingeborenen Landammännern verwalten. Statt dieses einfachen Hergangs wissen die Chronisten des 15. Jahrhunderts folgendes zu erzählen: Albrecht schickte ihnen zwei Landvögte, von denen der eine, Hermann Geßler von Bruneck, in Küßnacht (am Luzerner See) über Uri und Schwyz, der andere, Beringer von Landenberg, auf der Burg zu Sarnen über Ob- und Niedwalden schaltete und beide in übermütiger Weise durch harte Bestrafungen und willkürliche Forderungen die Landleute bedrückten. Als letztere am Hofe klagten, gab man ihnen zu verstehen, daß wenn sie die österreichische Herrschaft annähmen, alle Not ein Ende haben würde. Weil nun auf ihre fortgesetzte Weigerung der Übermut und die Habsucht der Vögte bis zu den ärgsten Freveln stieg, stifteten Walter Fürst, Werner Stauffacher und Arnold von Melchthal mit noch 30 freien Männern den Freiheits-6und auf dem Rütli den 7. November 1207 (es ist dies eine hochgelegene Waldwiese am Ufer des Sees) zur Verteidigung ihrer Rechte und zur Vertreibung der tyrannischen Vögte, mit dem Vorsatz, dabei die Pflichten gegen das heil, römische Reich und gegen die Kirche in keiner Weise zu verletzen, und niemand, selbst nicht die Habsburger, in ihren Rechten zu kränken. Bis zum festgesetzten Tag der Ausführung verhielten sich die Eidgenossen ruhig, selbst als Wilhelm Tell, unabhängig vom Bunde, im Gefühl des empörten Vaterherzens mit dem Rachepfeil den Landvogt Geßler erschoß. Geßler (wird erzählt) hatte, um die Widerstrebenden von den Unterwürfigen zu unterscheiden, auf dem Markte zu Altdorf eine Stange mit einem Herzogshut aufrichten lassen, dem jeder Vorübergehende dieselbe Ehre erweisen sollte, als ob es der Herzog selbst wäre. Als Tell aus Bürglen im Lande Uri, bekannt als der beste Bogenschütze, beim Vorübergehen mit seinem Knaben sich dessen weigerte, ward ihm der Tod gedroht, aber von Geßler unter der Bedingung Gnade angeboten, wenn er von dem Haupte seines Kindes einen Apfel schieße. Vergebens bat Tell, sein Vaterherz mit dieser unmenschlichen Forderung zu verschonen. Er mußte schießen und traf glücklich den Apfel. Weil er aber vorher einen zweiten Pfeil in den Koller gesteckt hatte und auf Befragen antwortete, daß derselbe, wenn er sein Kind getroffen hätte, für den Landvogt bestimmt gewesen wäre, so befahl dieser, ihn gefesselt zu Schiffe zu bringen, um ihn mit nach Küßnacht zu nehmen. Unterwegs brach ein Sturm aus, der dem Kahn den Untergang drohte. Da Tell auch als guter Fährmann galt, so wurde er losgebunden, um den Kahn durch die Fluten zu steuern. Er lenkte aber das Schiff nach einem Felsvorsprung (der sogenannten Tellsplatte), sprang hinauf und stieß das Schiff zurück in die Wellen. Dennoch entging Geßler der Gefahr und erreichte das Land. Als er aber die hohle Gasse nach Küßnacht hinabritt, schoß ihm Tell, der ihm aufgelauert hatte, den Pfeil durch die Brust. (Was den Apfelschuß betrifft, so findet sich derselbe Zug schon in der ältesten deutschen Sage von Eigel, dem Bruder Wielands des Schmieds, am Hofe des Königs Nidung.) Erst am Neujahrstage 1309 lösten die Eidgenossen ihr Wort, nahmen durch raschen Überfall die Zwingburgen ein, verjagten ohne Blutvergießen die Vögte und Untervögte und erneuerten in Brunnen ihren Bund auf 10 Jahre.
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