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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 261

1880 - Heidelberg : Winter
Kap. 31. § 175. Die Kreiseinteilung des deutschen Reichs. 261 9. Der niedersächsische Kreis umfaßte die Herzogtümer Braunschweig-Lüneburg, Sachsen-Lauenburg, Mecklenburg, Holstein, die Erzstifter Magdeburg und Bremen, die Bistümer Halberstadt, Hildesheim, Lübeck, Ratzeburg und Schwerin, die Reichsstädte Lübeck, Bremen, Hamburg, Magdeburg, Nordhausen, Mühlhausen und Goslar. Unter den Fürstengeschlechtern des niedersächsischen Kreises nahm das Haus der Welsen, das seinen Ursprung von Heinrich dem Löwen herleitet, (121), von Alters her eine hervorragende Stellung ein. Erster Herzog von Braunschweig-Lüneburg war Otto das Kind, Enkel Heinrichs des Löwen (124). In der Folgezeit spaltete sich das Haus Braunschweig-Lüneburg in mehrere Linien, deren bekannteste die Braunschweig-Wolsen-büttelsche und die Braunschweig-Lüneburgische (Hannoversche) geworden sind; die Teilung in diese beiden Linien fand 1569 statt. Die Hannoversche erhielt 1692 die Kurwürde und gelangte 1714 auf den englischen Königsthron, den sie noch heute inne hat. Im Jahr 1815 wurde das Kurfürstentum Hannover zum Königreich erhoben, als welches es bis zum Jahr 1866 bestanden hat. Seitdem wurde es als Provinz Hannover dem preußischen Staate einverleibt. 10. Der obersächsische Kreis. Seine wichtigsten Bestandteile waren die Kurfürstentümer Sachsen und Brandenburg. Über das erstere gebot das von Friedrich dem Streitbaren (168) abstammende Regentenhaus der Wettiner, deren Stammsitz Wettin an der Saale (nahe bei Halle) war. Schon unter dem Kaiser Lothar von Sachsen wird Konrad aus dem Hause Wettin als Markgraf von Meißen genannt. Ungefähr 100 Jahre später erwarb einer seiner Nachfolger Heinrich der Erlauchte (1218 —1288) die Landgrafschaft Thüringen (147, 156) und das Pleißner Land (mit Altenburg, Chemnitz, Zwickau). Im Jahr 1422 gab Kaiser Sigismund das erledigte Herzogtum Sachsen-Wittenberg nebst dem Kurhut an Friedrich den Streitbaren, Markgrasen von Meißen, der sich seitdem Kurfürst in Sachsen nannte (168). Unter seinen beiden Söhnen brach der sächsische Bruderkrieg aus (170). Seit 1485 zerfiel das Wettiner Haus in zwei Linien, die (ältere) Ernestinische, welche Sachsen-Wittenberg, Thüringen mit der Kurwürde besaß und in Wittenberg residierte, und in die (jüngere) Albertinische, welche die Markgrafschaft Meißen (mit Leipzig und Dresden) als Herzogtum erhielt. Zu jener Linie gehören die glaubensmutigen Beschützer der Reformation. Friedrich der Weise (1486 — 1525), sein Bruder Johann der Beständige (1525—1532) und dessen Sohn Johann Friedrich (1532—1554). Zur Albertinischen gehören der streng katholisch gesinnte Georg (f 1539), sein Neffe, der evangelisch gesinnte Moriz von Sachsen (1551—1533), nach dessen Tod sein Bruder August, von dem die königliche Linie in Sachsen abstammt, die Regierung erhielt. Wie die Ernestinische Linie in den Besitz der Sachsen-Thüringischen Lande gelangte, ist § 221 (am Ende) erzählt. — Die Mark Brandenburg war 1417 als Kurfürstentum an den Burggrafen von Nürnberg Friedrich Vi von Hohenzollern verliehen, welcher der Stifter des brandenburg-preußischen Hauses geworden ist (166. 177.).— Zum obersächsischen Kreise gehörte außerdem das Herzogtum Pommern, dessen Herzöge schon 1182 durch Friedrich I als deutsche Reichsfürsten anerkannt
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