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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 299

1880 - Heidelberg : Winter
Kap. 33. § 191—192. Das Ordensland Preußen. Torgauer Bündnis. 299 bereiteten Schritt, indem er als Hochmeister des deutschen Ordens auf seine geistliche Stellung verzichtete, und bei seinem Uebertritt zur lutherischen Lehre mit Einwilligung der Ordensstände das Ordensland Preußen unter dem Titel eines erblichen Herzogtums, jedoch als polnisches Lehen, in weltlichen Besitz nahm. Hätte er Polens Lehnshoheit nicht anerkannt, so wäre das Land bei seiner damaligen Hilflosigkeit gezwungen worden, polnische Provinz zu werden; so aber konnte es nach und nach völlig deutsch und in späterer Zeit eine Hauptstütze für Entwicklung deutscher Cultur und Nationalität werden. Herzog Albrecht hatte in Nürnberg durch Osiander den ersten Ausschluß über die evangelische Lehre, und durch seine persönliche Unterredung mit Luther den ersten Gedanken zur Umwandlung seines geistlichen Herzogtums in ein weltliches empfangen. Durch den von Luther ihm zugesandten Theologen wurde sodann der Bichos von Sameland für die Reformation gewonnen, so daß dieser der erste evangelische Bischof war, der dann mit dem Bischof von Ermeland der preußischen Geistlichkeit das Beispiel zur Nachfolge gab. — (Ueber die frühere Geschichte Preußens siehe 152 und 176.) Das Bestreben, sich der geistlichen Gewalt zu entziehen, fing überhaupt an, sich auch bei den Großen zu regen, und nicht bloß evangelisch-gesinnten, sondern auch katholischen Fürsten kam der Gedanke, der Geistlichkeit die Verwaltung des Weltlichen abzunehmen. Erzherzog Ferdinand war der erste, der ein Bistum (Brixen, welches dessen Bischof gegen die aufrührerischen Bauern nicht hatte behaupten können) durch einen seiner weltlichen Räte „bis auf ein künftiges Concilium oder bis auf eine Reformation des Reichs" verwalten ließ. Ja schon gegen Ende des Jahres 1525 brachte ein Entwurf für ein künftiges Reichsregiment, der selbst in der Reichsversammlung zur Sprache kam, die Säcularisation der geistlichen Güter in Vorschlag. Doch die geistliche Fürstengewalt war noch zu stark und die Geistlichkeit überhaupt entschlossen, beim Kaiser auf Wiederherstellung ihrer frühern Gewalt zu dringen. 192. Um alles, was die Anhänger der lutherischen Lehre errungen hatten, zu sichern, brachte Landgraf Philipp von Hessen ein Schutz- und Trutzbündnis der reformirenden Fürsten in Vorschlag; aber Luther und Melanchthon waren dagegen, weil sie von der Einmischung des weltlichen ^Arms Gefahr für das Evangelium befürchteten. Als jedoch die katholischen Fürsten, erschreckt durch die Fortschritte der Reformation in Deutschland, sich über gewaltsame Gegenmaßregeln berieten, ging der Kurfürst von Sachsen auf Philipps Vorschlag ein, und so kam im Jahre 1526 das Torgauer Bündnis zu Stande, in Folge dessen die „evangelischen Stände" auf dem Reichstage des nämlichen Jahres so entschieden auftraten, daß ihnen der Speierer Reichsabschied ein freies Concilium zur gemeinschaftlichen Schlichtung der kirchlichen Angelegenheiten in Aussicht stellte und in Betreff des Wormser Edictes es jedem Reichsstande anheimstellte, „so zu leben, zu regieren und es zu halten, wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue". Dem Torgauer Bündnis traten nach und nach bei: die Herzoge von Braun-schweig-Lüneburg, der Herzog von Mecklenburg, der Fürst von Anhalt, die Grafen von Mansfeld und die Stadt Magdeburg; auch der Markgraf von Brandenburg verpflichtete sich, dem Kurfürst von Sachsen im Fall eines Angriffs beizustehcn. Durch diese weite Fassung des Reichsabschieds, welche die Evangelischen vorzüglich dem Kurfürsten Johann zu danken hatten, war der Aus- 1525
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