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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 332

1880 - Heidelberg : Winter
332 Kap. 36. § 215. Landgraf Philipps Unterwerfung u. Haft. So ging die Kur von der ernestinischen Linie auf die albertinische über*). Doch mußte Moritz den Kindern Johann Friedrichs ein jährliches Einkommen von 50,000 Gulden und einen Teil des Landes mit Weimar, Jena, Eisenach, Gotha und anderen Orten zum Unterhalt überlassen, woraus nachher die jetzigen sächsischen Herzogtümer entstanden sind. Der gefangene Kurfürst wurde übrigens sehr milde gehalten, denn Karl suchte auf alle Weise seinem Verfahren das Gehässige zu benehmen um sich die verscherzte Gunst der Protestanten wieder zu gewinnen. So gab er die Versicherung, daß den Einwohnern Wittenbergs ihre Habe und ihre ungestörte Religionsfreiheit gelassen werden sollte; auch gab er ihnen auf ihren Wunsch keine Spanier (vor deren Grausamkeit man sich allgemein fürchtete), sondern Deutsche zur Besatzung. Und als er bet seiner Anwesenheit in Wittenberg hörte, daß man seinetwegen den protestantischen Gottesdienst in der Schloßkirche eingestellt habe, gab er sein Misfallen darüber zu erkennen, und Bugenhagen mußte wieder predigen. Als man dem Kaiser in der Schloßkirche Luthers Grab zeigte, und Alba und andere ihm rieten, die Gebeine dieses Erzketzers verbrennen zu lassen, erwiderte er: „Laßt ihn ruhen! er hat seinen Richter schon gefunden; ich führe Krieg mit den Lebenden, nicht mit den Toten!" — Ohnedies hatte sich ihm von dem Leben der Evangelischen während seines Aufenthalts in Sachsen eine ganz andere Vorstellung aufgedrängt, so daß er bei seinem Abzug sagte: „Wir Habens in diesen Landen ganz anders gefunden, als uns gesagt worden ist." 215. Auf die Nachricht von der Unterwerfung Wittenbergs ging auch das Heer der niedersächsischen Bundesglieder auseinander; eines nach dem andern unterwarf sich dem Kaiser, nur Magdeburg widerstand seiner Aufforderung. Um sich nicht aufzuhalten, überließ der Kaiser die Bezwingung dieser Stadt ihrem neuen Landesherrn, ohne zu ahnen, daß er das unbe-zwnngene Magdeburg als „einen Dorn in seinem Fuß stecken ließ, der ihm nachher sehr schmerzhaft werden sollte". Hierauf hielt der Kaiser seinen Einzug in Halle, das 200,000 G. Kriegskosten erlegen mußte. Nun sollte auch das andere Bundeshaupt, der Landgraf Philipp von Hessen, gedemütigt werden. Der Kaiser, der beschlossen hatte, sich entweder der Person desselben zu bemächtigen oder ihn aus dem Lande zu jagen, forderte von ihm Unterwerfung auf Gnade und Ungnade, fußfällige Abbitte, Schleifung aller seiner Festungen bis auf Kassel oder Ziegenhain, Zahlung von 150,000 Goldgulden und Freigebung Herzog Heinrichs von Braunschweig. Da Philipp auf diese schweren Bedingungen nicht eingehen, besonders sich dem Kaiser nicht persönlich in die Hände geben wollte, so erhielt Moritz den Auftrag, seinen Schwiegervater zur Unterwerfung zu bewegen. Weder Moritz, noch Kurfürst Joachim glaubten, daß der Kaiser zur persönlichen Haft schreiten werde, erstens weil ihnen des Kaisers Räte mündlich die Versicherung gaben, daß der Landgraf weder an Leib, noch an Gut geschädigt, noch mit Gefängnis beschwert werden solle; sodann weil Ferdinand ein sicheres Geleit mündlich zugestand, nur es nicht selbst übernehmen wollte; endlich weil der Kaiser selbst versprach, nach der Abbitte einen Sühnebrief zu geben. Auf diese mündlichen Versicherungen trauend gaben beide Fürsten dem Landgrafen einen kaiserlichen Kapitulationsentwurf, in welchem zwar von einer Versicherung der Nichtverhaftung nichts stand; dessen ungeachtet glaubten sie, sich für ein „freies, sicheres, ehrliches, ungefährliches Geleit" verbürgen zu können. *) Die erncstinische und albertinische Linie: Kurfürst Friedrich Ii. 1428—1464. <—• —A--------------------------------------------------------— Kurfürst Ernst, f 1486. Herzog Albert, + 1510. Kurfürst Friedrich Iii Kurs. Johann, Herzog Georg. Herzog Heinrich, der Weise, + 1525. f 1532. | | Kurfürst Moritz, Kurf. Johann Friedrich 1547—1553. bis 1547.
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