Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 390

1880 - Heidelberg : Winter
390 Kap. 38. § 242. Bestimmungen des westfälischen Friedens. frieden und über den Besitz geistlicher Güter sogleich neben den übrigen Friedensan-gelegenheiten verhandelt und diese Wirren auf eine billige Weise gelöst wissen, um künftigen Religionsstreitigkeiten vorzubeugen. Bei so entgegengesetzten Bestrebungen kamen die Verhandlungen lange nicht von der Stelle. Nur der Klugheit, Mäßigung und Standhaftigkeit zweier kaiserlichen Abgeordneten, des Grafen von Trautmannsdorf und des Dr Volmar, hatte Deutschland es zu danken, daß es, gegenüber den Franzosen und Schweden, nicht in noch größere Nachteile bei diesem so künstlich zusammengesetzten Friedenswerke kam. Nachdem Leidenschaft, Eigennutz und nichtswürdige Staatskunst der Fremden fünf Jahre lang das kriegsmatte Deutschland hingehalten hatten, 1648 kam d. 24. Okt. der westfälische Krieäe endlich zu Stande und machte durch die Gründung eines neuen Territorial- und Rechtszustandes dem langen Jammer und Elend der Menschen und der anarchischen Verwirrung des Reiches ein Ende. In diesem Frieden erhielt: Krankreich die volle Hoheit über die Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun, die es schon seit dem schmalkaldischen Kriege in seinem Besitz hatte, den österreichischen Teil des Elsaßes, den Sundgau, die Festung Breisach, und zwar alles dies ohne Beziehung auf das Reich; sodann die Reichsvogtei über zehn elsäßische Reichsstädte, (darunter Hagenau, Kolmar, Schlettstadt, Weißenburg, Landau), die Grundherrlichkeit über 42 elsäßische Dörfer und das Besatzungsrecht über die dem Bistum Speier gehörige Festung Philippsburg; Schweden Vorpommern und Rügen, einen Teil von Hinterpommern (mit Stettin)^ Wismar und die Bistümer Bremen und Verden als weltliche Herzogtümer, jedoch unter der Hoheit des deutschen Reichs, außerdem fünf Millionen Taler als Entschädigung für die Kriegskosten; Kursachsen die Lausitz und vier magdeburgische Ämter; Brandenburg, welches die nächsten Anrechte auf das seit Bogislav Xiv Tode (1637) erledigte Herzogtum Pommern besaß, erhielt nur den östlichen Teil von Hinterpommern, die säculansirten Bistümer Minden, Halberstadt und Camin als weltliche Fürstentümer, und das Erzbistum Magdeburg als Herzogtum (jedoch mit dem Vorbehalt des lebenslänglichen Besitzes des damaligen Administrators August von Sachsen); Mecklenburg für den Verlust von Wismar die Bistümer Schwerin und Ratzeburg als weltliche Fürstentümer und die dortigen Güter des Johanniter-Ordens; Braunschmeig-Mneburg das Recht der abwechselnden Besetzung des Bistums Osnabrück, außerdem noch das Stift Walkenried; Hessen-Kassel die säcularisirte Abtei Hersfeld und die Grafschaft Schaumburg und seinen Anteil an der Marburger Erbschaft nebst 600,000 Talern; Baiern behielt die Oberpfalz (mit der Grafschaft Cham) samt der Kurwürde, mußte aber die Unterpfalz zurückgeben; die Zlnierpsal? erhielt der Sohn des geächteten Friedrich, Karl Ludwig, mit der für ihn errichteten achten Kurwürde und dem Rückfallsrecht an die Oberpfalz; eben so mußte Württemberg, Jaden, $lassau, jedes wieder an feinen vertriebenen Fürsten zurückgegeben werden; allen übrigen Kelchsständen wurde ihr Besitzstand, wie er vor dem Kriege war, bestätigt; die Mederlande und die Schwei; wurden als selbständige Staaten anerkannt. In Betreff der Religionsangelegenheit wurde den Protestanten der Palsauer Vertrag und der Keligionsfriede, also freie Religionsübung, bestätigt, der „geistliche Vorbehalt" beseitigt, und für die Beibehaltung der eingezogenen geistlichen Güter, sowie für das jus reformandi (ö. i. das den Landesherrn vorher zugestandene Recht, ihre Untertanen nach Willkür zu resormiren) das Jahr 1624 (vom 1 . Januar an) als Normaljahr festgesetzt. In dieses Recht wurden auch die Resormirten mit eingeschlossen, mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß sie zu den Augsburgischen Religionsverwandten gehörten (wie denn auch schon Friedrich Iii
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer