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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 420

1880 - Heidelberg : Winter
420 Kap. 41. § 257. Friede v. Wien. Kap. 42. § 258. Leben u. Sitte in dieser Periode. nahe bevorstehenden Aussterben des Hauses Medici das Großherzogtum Toscana bekommen sollte. Ferner wurde bestimmt, daß die spanisch-bourbonische Dynastie zwar Ne ap el und Sicili en, jedoch nur als S e cund o -genitur, d. h. als ein stets nur einem jüngern spanischen Prinzen zufallendes, nie mit der spanischen Krone zu vereinigendes Erbe bekommen, der Kaiser sich dafür mit Parma und Piacenza und mit der Anerkennung der pragmatischen Sanction begnügen und der König von Sardinien vom Mailändischen die Gebiete Tortona und Novara erhalten sollte. Mit diesen Bestimmungen war Spanien nicht zufrieden, sondern wollte noch die oberitalienischen Herzogtümer dazu; weil es aber feinen Forderungen leinen Nachdruck geben konnte, so fügte es sich und trat 1738 dem Frieden tiott Men bei, der den 18. November definitiv zu Stande kam. Franz Stephan, welcher 1736 seine Vermählung mit Maria Theresia gefeiert hatte, war schon 1737 in den wirklichen Besitz von Toscana gekommen. Um sich für solche Nachteile im Osten zu entschädigen, folgte der Wiener Hof der Einladung der Kaiserin Anna von Rußland zu einem Bündnis wider die Türken, von denen sie Asow zurückerobern wollte. Aber der Prinz Eugen, dieser treue Schutzwächter von Deutschlands Ehre und Grenzen gegen Westen und Osten, war bereits 1736 gestorben und so ging für den Kaiser durch die Unfähigkeit feiner Feldherrn, Wallis und Neip-perg, und durch die Engherzigkeit feines Hofkriegsrats in diesem unglücklichen Kriege der österreichische Anteil von Serbien und der Walachei samt Belgrad wieder verloren. Ein Jahr nach dem traurigen Belgrader Frieden starb Kaiser Karl Vi am 20. Oktober (1740) als der letzte vom habsburgischen Mannesstamme und hinterließ seiner Tochter als Thronsolgerin eine schwere Aufgabe. Kap. 42. Innere Zustände im sogenannten Zeitalter Ludwigs Xiv. 1648—1740. 258. Leben und Sitten. So lag denn Deutschland in jenem Jahrhunderte, welches seit dem westfälischen Frieden bis zum Tode Karls Vi verfloß und das Jahrhundert Ludwigs Xiv genannt wird, von dem Schlage, den ihm der 30jährige Krieg versetzt hatte, betäubt und von der arglistigen Politik Frankreichs auf allen Seiten umstrickt, in einer schmählichen Ohnmacht und Schwäche darnieder. Während es ihm kaum gelang, das zu erhalten und zu verteidigen, was ihm die auf den Geist rein weltlicher Despotie gegründete Macht der (in Frankreich, Spanien und Italien nun vorwaltenden) Bourbonen belassen wollte, richtete es sich auch in den Bewegungen seines innern Lebens mehr und mehr nach dem vom französischen Hofe ausgehenden Geist einer unsittlichen, eigensüchtigen, aller Wahrheit und Tugend Hohn bietenden modernen Lebensphilofophie. Rücksichtslose Willkürherrschaft, üppige Sinnlichkeit, abentenerlich-lüder-liche Verschwendung, trügerischer Heuchelschein, eitle Prahlerei und falsche Ruhmsucht wirkten ansteckend auf viele deutsche Fürsten und Herren jener Zeit, die in Ludwig Xiv das Muster eines Herrschers sahen und dasselbe nach Möglichkeit in sich und in ihren Umgebungen nachzuahmen strebten. Man fing an, die jungen Prinzen und Junker nach Paris zu schicken.
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