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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 520

1880 - Heidelberg : Winter
5“° Kap. 52. § 307. Wiederherstellung des Bundestags. erwähnten Zweck eine Union zu Stande zu bringen suchte, trat Ö st e r-r e i ch, das sich dadurch von Deutschland ausgeschlossen sah, mit B a i e r n, das gleich anfangs von der preußischen Union eine Teilung Deutschlands besorgt und darum vom Dreikönigsbündnis sich fern gehalten hatte, sowie mit Sachsen und Württemberg in ein Gegenbündnis zum Zweck der Wiedergewinnung des alten Rechtsbodens, auf dem sich der alte Staatenbund wieder erheben sollte. Wahrend daher die Glieder der preußischen Union 10est? tn Berlin versammelten, eröffnete Österreich mit seinen An-Isoo Hangern m Frankfurt am 1. September den Bundestag wieder und forderte Preußen auf, denselben zu beschicken. Dieses aber blieb in einer angenommenen Stellung. Der Reichsverweser Erzherzog Johann hatte schon am 204 Dezember 1849 sein Amt niedergelegt. ^er Widerstreit der Ansichten versetzte beide Großmächte in eine solche Spannung, daß ein selbstmörderischer Bruderkrieg am Ausbruch und Deutschland in der augenscheinlichsten Gefahr war, der Kampfplatz der entgegengesetztesten, sich auf Aiod und Leben bekämpfenden Prinzipien zu werden. Schon standen in Kurhessen die österreichischen und bairischen Truppen, welche die aufgelöste Regierung des Kurfürsten und des Ministers Hassenpflug wieder einsetzen sollten, den preußischen gegenüber. Da erfolgte die Versöhnung der beiden Großmächte, deren Ergebnis die O l-mützer Punctationen vom 29. Nov. 1850 und (nach deren Annahme von allen andern deutschen Staaten) die Dresdener freien Confe-r e n z e n waren, welche auf der alten Grundlage des Bundes eine verbesserte Einrichtung seines obersten Verwaltungsorgans vorzunehmen den Zweck hatten. Das Ergebnis derselben war die Befestigung des Olmützer Friedenswerks und die am 15. Mai erfolgte Rückkehr aller deutschen Staaten zum Bundestag, der, eine Reform seiner selbst in Aussicht stellend, vor allem die vom Frankfurter Parlament eingeführten sog. „deutschen Grundrechte" und was davon in die Gesetze der Einzelstaaten übergegangen war, für ungiltig erklärte. Damit war die Sehnsucht Deutschlands wieder auf eine spätere Zeit vertröstet. Durch diese Wendung der deutschen Angelegenheiten nahm auch die Sache der Schleswrg-Holsteiner ein Ende, freilich ein wenig tröstliches. Der Krieg mit den Dänen war nach Ablauf des Malmöer Waffenstillstandes im Frühling 1849 ~xeue£ * un‘) tidtn ^kutschen Parlament durch Reichstruppen unterhalten worden. © chonhatten deutsche Strandbatterien bei Eckernförde den Dänen ein Linienschiff tn Brand gesteckt und eine Fregatte weggenommen, die Baiern und Sachsen insbesondere die Düppler Schanzen erstürmt und Schleswig-Holsteiner und ?• 11° kte Dänen jbet Kolding geschlagen; da schritt wieder die englisch-rus- • ch£ Diplomatie ein: die Preußen mußten abermals einen Waffenstillstand eingehen und schlossen am 2. Juli Frieden. Im folgenden Jahr rückten die ??*Lev Schleswig ein und besiegten die Schleswig-Holsteiner am 25. Juli 1850 bet Jdstedt. Als die Schleswig-Holsteiner Schleswig preisgaben und nach der Festung Rendsburg sich zurückzogen, tierhalf ein österreichisches Heer den Dänen zur Wiederein-nähme ton Rendsburg und stellte am 8. Febr. 1851 die dänische Regierung in Holstein wieder her. Das Londoner Protokoll vorn 8. Mai 1852 ordnete für dte dänische Gesamtmonarchie die Thronfolge, und erkannte, nach Ausschluß der auf fchleswtg-holjietnifcher Seite stehenden holstein-augustenburgifchen Linie, dem Prinzen Lj)rist;an von L>chleswig-Holstein-Sondernburg-Glü cksburg die Thronanwart-I Il 3u" Die deutsche Flotte aber, die, so klein sie war, doch „die Dänen aus der Elbe gejagt hatte", wurde an den Meistbietenden verkauft.
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