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1. Deutsche Geschichte - S. 143

1912 - Hannover-List [u.a.] : Meyer
65. Friedrich Wilhelm I. (1713—1740). 143 trieberte eine neue Heimat, und der König erhielt an ihnen treue und fleißige Untertanen. Auch das Havelluch, eine Fläche von etwa 1200 qkm, ließ er trocken legen und besiedeln. — Daß Gutsherren ihre Bauern bei den Frondiensten nicht selten mit Peitschenhieben und Stockschlägen mißhandelten, empörte ihn; solche Tyrannen sollten 6 Wochen Karren schieben, das zweite Mal aber gehängt werden. Auf seinen Staatsgütern hob er die Leibeigenschaft der Bauern ganz auf. b) Hebung des Gewerbes und des Handels. In der Förderung des Gewerbes und des Handels setzte Friedrich Wilhelm I. das fort, was sein Großvater begonnen hatte. Die Wollweberei blühte aus, Tuchfabriken entstanden, geschickte Weber und Färber wurden aus fremden Gegenden herbeigerufen, lim dies Gewerbe zu schützen, durften sremde Tuche nicht eingeführt werben. Der König und seine Familie trugen selbst Stosse, die im eigenen Laube angefertigt waren. Wenn er Leute in Kleibern von ausländischen Stoffen sah, konnte er sehr böse werden. Einen sichern Absatz fanden die gewebten Stoffe bei der Armee; auch nach dem Auslande wurden Tuche abgesetzt. Durch die Armee wurden überhaupt viele Handwerker beschäftigt. Namentlich bei Berlin entstanden Pulvermühlen, in Spandau und Potsdam fiedelten sich Waffenschmiede an. Die Einfuhr von fremden Jndustrieerzeugnissen verbot der König entweder ganz oder erschwerte sie durch hohe Zölle. So nötigte er seine Untertanen, alles, was im Lande gebraucht wurde, auch möglichst im Lande selbst herzustellen. Dabei blieb das Geld im Lande, das Gewerbe blühte aus und die gewerbetreibenben Bewohner der Stabte würden wohl-habenb. Die Stabte würden größer und schöner. Er seiht baute in Berlin viele Häuser und nötigte wohlhabende Bewohner ö. \ ^auen. Potsdam Hat er eigentlich erst ausgebaut; zu Beginn seiner bi.fterimg zählte der Ort kaum 400 Einwohner, am Ende über 20 000. e) Besserung der Rechtspflege. Großes Gewicht legte der König auf genaue Befolgung der Gesetze und aus eine strenge Rechtspflege. Gleich zu Ansang seiner Regierung schrieb er an die oberste Gerichtsbehörde: „Ich muß fo streng fein, weil die schlimme Justiz zum Himmel schreit, und wenn ich nicht abhelfe, so lade ich selbst die Verantwortlichkeit auf mich." Von den Gerichten verlangte er schnelle Erledigung der Rechtssachen. Die Hexenprozesse vkbot er, die Folter dagegen blieb, doch sollte sie möglichst wenig zur Anwendung kommen. Jedes Vergehen ließ er hart bestrafen; oft verschärfte er die Urteile der Richter. Wilddiebe wurdr 6 Jahre auf die Festung geschickt, Einbrecher aufgehängt. Besonders verhaßt waren ihm die Spitzfindigkeiten der Rechtsanwälte. Einst hörte er in Minden eine Gerichtsverhandlung an. Als der erste Rechtsanwalt geredet hatte, sprach er: „Der Kerl hat recht." Dann kam der andere Rechtsanwalt und sprach für die Gegenpartei. Da sprang der König zornig auf und rief: „Der Kerl hat auch recht" und verließ ärgerlich den Sitzungssaal. d) Hebung der Volksbildung. Der Sinn des Königs war durchaus auf das Praktische und Nützliche gerichtet; er hatte wenig Sinn für Wissenschaft und Kunst, desto mehr tat er aber für die
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