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1. Deutsche Geschichte - S. 214

1912 - Hannover-List [u.a.] : Meyer
214 90. Die 25 Friedensjahre der Regierung Friedrich Wilhelms Iii. * 2. Verlangen nach einer Volksvertretung. Noch herrschten ui den meisten Staaten die Fürsten nach eigenem Willen. Sie gaben Gesetze und schrieben Steuern aus, ohne das Land zu befragen (u nbe -schränkte Monarchie). Die Deutschen waren aber der Meinung, diese Regierungsform habe sich überlebt, sie seien längst reif genug, um bei der Gesetzgebung durch eine Volksvertretung mitzuwirken. Mau wollte also eine beschränkte M o n a r ch i e, wie sie in England schon lange und seit der Re-volutiou auch in Frankreich bestand. Die Rechte des Herrschers sollten beschränkt werden durch die Rechte des Volks. Eine Festsetzung, die beider Rechte gegeneinander abgrenzt, wird Verfassung genanilt. Die deutschen Fürsten wußten, daß ihre Völker Verfassungen wünschten, und hatten ihnen folche in der Zeit der Befreiungskriege versprochen. Aber nachher bereuten viele ihr Wort und hielten es nicht. Nur die f ü d d e u t f ch e rt F ü r st e n von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt gabeu ihren Ländern eine Verfassung und rmitetert eine Volksvertretung ein. Von den norddeutschen Fürsten kam nur der Großherzog Karl August vvu Sachsen-Weimar, der Freund Goethes, dem Verlangen des Volkes nach. Die beiden Großmächte Preußen und O st er reich verhielt eu sich ablehnend. In Österreich war der Staatskanzler Metternich der größte Gegner einer Volksvertretung, und Preußeu staud unter seinem Einflüsse. Friedrich Wilhelm Iii. begnügte sich mit der Errichtung der P r o v i n z i a l st ä n d e (1823). Sie waren Vertreter bei1 Provinz, also acht streng voneinander geschiedene Provinziallandtage und bestanden zur einen Hälfte aus Rittergutsbesitzern (Vertreter des Großgrundbesitzes), zur andern Hälfte aus Städtern und Bauern; sie durften nur beraten, nicht beschließen; ihre Verhandlungen waren geheim; bei der Führung des Staatshaushaltes hatten sie keine Mitwirkung. Eiue Landes Vertretung führte er nicht ein. — So entstand zwischen dem Norden ltnb dem Süden eine neue Greuzfcheide, indem die norddeutschen Staaten nur von ihren Fürsten (absolut), die süddeutschen dagegen unter Teilnahme der Volksvertretung i konstitutionell) regiert wurden. * 3. Verlangen nach einer Reichseinheit. Die Befreiungskriege hatten dem deutschen Volke gezeigt, was durch Einigkeit zu erreichen ist. Statt eines einigen Deutschen Reiches mit einem Kaiser au der Spitze, wie es viele Vaterlandsfreunde wünschten, war aus dem Wiener Kongreß aber nur der Deutsche Bund mit seinen 39 Staaten hervorgegangen. Der Eiuheitsgedauke blieb indessen wach und wurde besonders ans den Universitäten und den Turnplätzen gepflegt, und Dichter gaben der Sehnsucht nach einem deutschen Kaiser oft ergreifenden Ausdruck; so sang Schenkendorf: Wollt ihr keinen Kaiser küren? Ach, die Sehnsucht wird so lautl Kommt kein Ritter, heimzuführen Deutschland, die verlass'ne Braut?
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