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1. Mittelalter - S. 47

1879 - Dillenburg : Seel
würdige in das geistliche Amt und machte in vielen Fällen höhere Geistliche von weltlichen Großen (und das nicht zum Nutzen der Kirche) abhängig; sie wurde von vielen geübt, auch Heinrich Iv. hatte ihr nicht widerstanden. Gregor verbot nun sehr streng das Erkaufen und Verkaufen geistlicher Stellen um Geld und that jeden in den Bann, der zuwider handelte. 2) Das Gebot des Cölibats, d. h. der Ehelosigkeit der Geistlichen. Die Ehelosigkeit galt als ein höherer Gradier Frömmigkeit. Um nun die Geistlichen von allen weltlichen Sorgen und von aller Abhängigkeit, welche durch die Verwandtschaft herbeigeführt werden könne, frei zu machen, ordnete Gregor an, daß kein Geistlicher verheiratet sein dürfe; diejenigen, welche schon verheiratet waren, mußten sich von ihren Frauen und Kindern trennen; niemand durfte bei verehelichten Priestern Messe hören. Die volle Durchführung dieses Gesetzes dauerte jedoch über 100 Jahre. 3) Das Verbot der Laien-Juvestitur, d. H. der Belehnung mit geistlichen Aemtern durch Laien. Die meisten Bischöse und Geistlichen besaßen nemlich neben ihren Aemtern auch weltliche Besitzungen, welche ihnen von dem Landesherrn bei jeder Besetzung einer solchen Stelle neu zugesprochen wurden; die Bischöfe erhielten als Zeichen der Belehnung Ring und Stab, und dies nannte man Investitur, d. H. Bekleidung. Gregor ordnete an, daß kein Geistlicher aus den Händen eines Laien Aemter und Würden annehmen dürfe, nur er habe das Recht, solche zu vergeben. Wäre dies Gesetz streng durchgeführt worden, so wäre der Papst Herr über einen großen Theil der Besitzungen in der Christenheit geworden. Auch in Wort und Schrift suchte Gregor seine Ansichten über die Hoheitsrechte der Kirche und des Papstes zu verbreiten. ^m <j(thre 1075 hatte Gregor mehrere Räthe Heinrichs Iv. in den Bann gethan, weil sie sich der Simonie schuldig gemacht hatten; trotzdem behielt Heinrich diese Räthe um sich. Schon dies erzeugte eine Spannung zwischen Kaiser und Papst. Als nun Heinrich mehrere Fürsten und Bischöfe, welche an dem Sachsen-Aufstande Theil genommen hatten, gefangen hielt und sie trotz aller ^itten_ nicht los gab, da baten die Sachsen den Papst um Hülfe. Dieser forderte Heinrich auf, die Gefaugeueu frei zu geben, und als sich Heinrich weigerte, befahl ihm Gregor, seine gebannten Rathe zu entlassen und wegen seines bisherigen Lebenswandels
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