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1. Mittelalter - S. 51

1879 - Dillenburg : Seel
— 51 — Anhänger; er starb 1101. Wegen dieses Verhaltens hatte ihn Heinrich Iv. der Krone für verlustig erklären lassen; an dessen Stelle wurde der zweite Sohn Heinrich als sein Nachfolger ernannt. Zuvor aber mußte er seinem Vater schwören, sich bei Lebzeiten desselben nie in die Regierungs-Geschäfte zu mischen und weder Leben, noch Freiheit seines Vaters gefährden zu wollen. Trotz des feierlichen Versprechens organifirte er den Aufstand gegen den Kaiser unter dem heuchlerischen Vorgeben, denselben zur Unterwerfung unter die Kirche zu zwingen und so die Lösung des Bannes, welchen Gregor nicht von ihm genommen hatte und der von dessen Nachfolger auch erneuert worden war, zu ermöglichen. Des Vaters bedeutende Macht aber schreckte den Sohn; wiederum heuchelte er und bat seinen Vater um eine Unterredung. Unter Thränen fiel Heinrich Iv. dem Sohne zu Füßen und beschwor ihn, nicht den Fluch des Vaters aus sich zu laden, indem er sich Zum Richter über dessen Vergehen mache. Der Sohn bat seinen Vater, ihn nach Mainz zu begleiten, um dort die Aussöhnung mit dem Papste ins Werk zu setzen. Ahnungslos folgte ihm der Kaiser; unterwegs wurde er auf eine Burg gelockt und von da gefangen nach Ingelheim geführt. Nun ließ sich Heinrich der Sohn als Heinrich V. in Mainz krönen. Der Vater, lebenslängliches Gefängnis, ja den Tod von dem unnatürlichen Sohne fürchtend, flo^mit wenigen Getreuen nach Lüttich, wo er 1106 im neun-1106 undfünfzigften Jahre feines vielbewegten Lebens starb. Im dortigen Dome wurde sein Leichnam beigesetzt; der Bischof aber mußte auf Befehl des Papstes den Sarg wieder entfernen lassen, weil Heinrich im Banne gestorben war. Längere Zeit stand er in einer ungeweihten Kapelle auf einer Insel der Maas, bis Heinrich V. ihn nach Speier bringen und in der Kaifergruft beisetzen ließ. Aber auch hier mußte der Sarg wieder entfernt werden; erst 1111 wurde der Bann gelöst und Heinrich bei feinen Vorgängern bestattet. Heinrich V. Mit Heinrich V. starb das fränkische Königs-geichlecht aus. Durch seine ganze Regierungszeit (1106—1125) zog sich der Investitur-Streit, welcher erst 1122 durch das Wormser Konkordat beendet wurde. Heinrich mußte auf die Belehnung mit Ring und Stab verzichten, der Papst dagegen ans alle mit den Bisthümern verbundenen Güter und Rechte. Die Belehnung der Geistlichen mit weltlichen Besitzungen geschah in der Folge durch das Scepter. 4*
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