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1. Biographien und Monographien - S. 74

1891 - Merseburg a/S. : P. Steffenhagen
— 74 — Freigebigkeit machten ihm seine Leute oft zum Vorwurf, er aber entgegnete: „Kinder, es hat mich schon manchmal gereut, daß ich zu strenge war, nie aber wird es mich gereuen, daß ich zu gut gewesen bin". Fest und treu hielt er, was er versprochen, und noch lange hieß es von jemandem, der sein Wort brach: „der hat Rudolfs Redlichkeit nicht". Nach 18[ähriger segensreicher Regierung starb Rudolf zu Germers he im am Rhein und wurde zu Spei er beigesetzt. 3^. Das deutsche Reich zu Lnde des Mittelalters. Auf Rudolf von Habsburg folgte eine Reihe von Kaisern aus verschiedenen Häusern. Der zweite derselben war sein Sohn Albrecht, jener ländergierige Fürst, der vergebens die freien schweizer Bauern unter die österreichische Herrschaft zu beugen suchte. Nach Albrechts Tode bestieg den deutschen Thron der Graf Heinrich von Luxemburg, der durch Vermählung seines Sohnes mit der Erbin Böhmens die Macht des luxemburgischen Hauses begründete. Als er nach fünfjähriger Regierung starb, wählte die eine Partei Ludwig den Bai er, die. andere Friedrich den Schönen von Österreich zum Reichsoberhaupte. Zwischen beiden Gegnern entbrannte ein langer, heftiger Krieg, der besonders von des letzteren Bruder Leopold eifrig betrieben wurde. Endlich kam es bei Mühldorf am Inn zur Entscheidungsschlacht, in welcher Ludwig durch die Tapferkeit des Burggrafen Friedrich von Nürnberg und durch die Kriegskunst des wackern Feldhauptmanns Seysriedschwepp ermann einen vollständigen Sieg errang und Friedrich der Schöne selbst in Gefangenschaft geriet. Aber obwohl die Nebenbuhler sich bald darauf versöhnten und sogar Freundschaft schlossen, ließ Leopold doch die Waffen nicht ruhen, und erst nach Friedrichs Tode wurde der Baier allgemein anerkannt. Seine Hausmacht vergrößerte Ludwig u. a. durch die Erwerbung der Markgrasschaft Brandenburg. Das wichtigste Ereignis während der Regierung des nachfolgenden Kaisers Karl Iv, bisherigen Königs von Böhmen, war der Erlaß eines Reichsgrnndgesetzes, der sogenannten „goldenen Bulle," durch welche die Zahl der zur Wahleines Reichsoberhauptes berechtigten Fürsten auf sieben festgesetzt wurde. Diese sieben Wahl- oder Kurfürsten waren: die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der Pfalzgraf vom Rhein. Im übrigen hat Karl für das Reich
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