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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 130

1912 - Breslau : Hirt
130 Das franzsische Kaiserreich. 75. da Preuens Zukunft von der Durchfhrung bestimmter groer Re-formen abhngig sei. Ihm gehrten Männer wie v. Schrtter, v. Schn, v. ltenstein, v. Vincke, Niebnhr und der Scharnhorsts^ Kreis an. Es war", so hat einer von diesen gesagt (Schlt), ein allgemeiner Eifer des Bessermachens und Bessernzerdeus, damit man wieder eines bessern Schicksals wrdig werde." Wie der Freiherr vom Stein die staatsbrgerliche Ordnung umzugestalten suchen sollte, so hatte der König einen Ausschu eingesetzt, um das Heerwesen umzugestalten und den schweren Schden, die sich während des letzten Feldznges herausgestellt hatten, abzuhelfen. Der Oberst Gerhard (David) von Scharnhorst war an seine Spitze berufen worden. Ihm zur Seite standen (August Neithardt) von Gneisenan, Grolman, Boyen und Clausewitz. Scharnhorst, ein hannoverscher Banernsohn, hatte in den Revolutionsjahren seine militrische Schule durchgemacht und schon vor dem Zusammenbruch groe Beweise seiner kriegerischen Tchtigkeit abgelegt. Im Jahre 1806 hatte er den Generalstab des Herzogs Ferdinand von Braunschweig geleitet. In seinem uern, das eher den Gelehrten kennzeichnete, verriet er kaum seine berlegenen militrischen Tugenden. Gueiseuau, der Sohn eines ehe-maligen Offiziers der Reichsarmee, war nach der Schlacht bei Torgan 1760 zu Schilda in den allerrmsten Verhltnissen zurckgeblieben und aufgewachsen. Spter von den Eltern seiner Mutter angenommen und erzogen, war er endlich in das preuische Heer eingetreten und hatte es beim Ausbruche des Krieges bis zum Hauptmann gebracht. Die rhm-reiche Verteidigung der Festung Kolberg hatte die Augen aller Vater-landsfreunde auf ihn gelenkt. Er war eine echt soldatische Erscheinung, feurig und arbeitsam. Im Herbste des Jahres 1807 begann der groe Neubau des Staates in seinem Innern, wozu Steins Tatkraft den Weg geebnet hatte: das erste Gesetz, dessen Entwurf (vom ostpreuischen Minister v. Schrtter herrhrend) ganz den Richtlinien der Steinschen Denkschrift entsprach, war das Edikt, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persnlichen Verhltnisse der Landbewohner betreffend", vom 9. Oktober 1807. Auf Gtern der Krone, des Adels und der Kirche sa die Masse der Bauern bis dahin in verschiedenen rechtlichen Abhngigkeitsverhlt-nissen. Sie waren den Herren des Edelhoses, die auch die niedere Gerichts-barkeit bten, zu persnlichen Diensten und Abgaben verpflichtet. Ohne Erlaubnis durften sie, weil erbuntertnig", nicht den Wohnsitz wechseln. Die Rittergutsbesitzer waren Adlige. Wenn ausnahmsweise ein Nicht-adliger ein Rittergut erwarb, erhielt er doch nicht dieselben Rechte. Nunmehr bestimmte das Edikt: Jeder Preuße ohne Unterschied der Geburt und des Standes kann jeden Grundbesitz an sich bringen"; und weiter: Vom Martinitage 1810 sollen im Preuischen Staate nur freie
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