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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 206

1912 - Breslau : Hirt
206 Die neueste Zeit. Das Deutsche Reich. 121-123. Oberlandesgerichte (das Oberlandesgericht zu Berlin hat den Namen Kammergericht beibehalten), das Reichsgericht zu Leipzig. An den Amts- und Landgerichten werden Straf- und Zivilsachen verhandelt. Fr leichtere Vergehen und bertretungen wird beim Amtsgericht das Schffen-gericht gebildet, dem neben dem Vorsitzenden Amtsrichter zwei aus dem Volke gewhlte Schffen angehren. Fr schwerere Vergehen und be-stimmte Verbrechen sind die mit fnf Richtern besetzten Strafkammern der Landgerichte zustndig; der schwerere Verbrechen urteilen die zeit-weise zusammentretenden Schwurgerichte; diese bestehen aus zwlf Ge-schworeuen, die die Schuldfrage entscheiden, und dem Schwurgerichtshof von drei richterlichen Mitgliedern, der Freisprechung oder Verurteilung bekannt gibt und gegebenenfalls die Hhe des Strafmaes feststellt. Be-rnfnng ist nur gegen die Urteile der Schffengerichte zugelassen; gegen Strafnrteile der Landgerichte und Schwurgerichte kann im Falle der un-richtigen Anwendung eines Gesetzes nur Nachprfung (Revision") bean-tragt werden. Das Reichsgericht entscheidet als allein zustndige Behrde der Hoch- und Landesverrat. Brgerliche Rechtsstreitigkeiten gehen im ersten Rechtszuge (Instanz") an das Amtsgericht, hhere vermgensrechtliche Ansprche an das Land-gericht, im zweiten Zuge au das Landgericht oder das Oberlandesgericht. Die hchste Entscheidung trifft das Reichsgericht. Daneben gibt es Schiedsgerichte, Gewerbegerichte, Militrgerichte. 122. Ma, Gewicht und Mnze. Die Ma- und Gewichts-ordnuug vom Jahre 1868 beseitigte die im Deutschen Bunde bestehende Verwirrung und fhrte einheitliche Mcie nach franzsischem Vorbilde ein. Im Jahre 1873 wurde die Markwhrung eingefhrt und damit die Mnzeinheit im Deutscheu Reiche hergestellt. Zugleich ging Deutschland von der Silber- zur Goldwhrung der, bei der nur Gold als Zahlnngs-mittel angenommen zu werden braucht, Silber dagegen nur als scheide-mnze ausgeprgt wird. Der beliebte Taler ist noch lange gesetzliches Zahlungsmittel geblieben und nach kurzer Unterbrechung als Dreimark-stck wiedererstanden. 123. Post- und Telegraphenwesen. Eisenbahnwesen. Das im alten Deutschen Bunde vielgestaltige Po st Wesen wurde bei Grndung des Norddeutschen Bundes neu geordnet, nachdem es Preußen gelungen war, die Postgerechtsame, auf Grund deren das frstliche Haus Thurn und Taxis die Post in vielen deutschen Staaten in Hnden hatte, ab-zulsen. Fr das Reich wurde es als einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingerichtet und verwaltet. Die Staatstelegraphen (den ersten elektrischen Telegraphen erfanden Gan und Weber in Gttingen 1833) wurden in der Reichstelegraphen-Verwaltnng vereinigt; diese wurde spter (1876) mit dem Reichspostamt verschmolzen. Der Post steht aus-schlielich die Berechtigung zu, alle Briefe und Zeitungen politischen In-Haltes zwischen zwei Orten zu befrdern. (Postzwang.) Sie hat durch
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