Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 216

1912 - Breslau : Hirt
216 Die sozialpolitische Gesetzgebung, Innere Angelegenheiten Preuens. 130.131. Krankenkasse angewiesen, spter trgt die Unfallversicherung die Kosten und gewhrt bei dauernder Erwerbsunfhigkeit eine Rente oder freie Ver-pflegung in einer Anstalt, im Falle der Ttung ein Sterbegeld von mindestens 50 Mark und fr die Hinterbliebenen eine Rente.) Die Kosten tragen die Unternehmer, die zu diesem Zwecke in Berufsgenossenschaften vereinigt werden. 3. Durch die Juvaliditts- und Altersversicherung wird den Arbeitern beim Eintritt in das siebzigste Lebensjahr oder, sofern sie dauernd erwerbsunfhig geworden sind, eine jhrliche Rente zugesichert. Die hierzu erforderlichen Betrge, deren Hhe nach fnf Lohnklassen ab-gestuft ist, werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen durch Einkleben von Wochenmarken, auerdem durch einen Reichszuschu aufgebracht. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch die Post; der Hchstbetrag ist 450 Mark. Kein andrer Staat hat auf diesem Gebiete so viel fr die Arbeiter getan. Die Reichsversicherungsordnung von 1911 hat die sozialen Ver-sicheruugeu vereinheitlicht und erleichtert. Die Krankeukassenversichernngs-Pflicht ist auf mindestens weitere fnf Millionen Arbeiter: Landarbeiter, Heimarbeiter und husliche Dienstboten ausgedehnt, die Bezge sind erhht worden. Nunmehr erhlt auch jede erwerbsunfhige Witwe ein Witwengeld und eine Waisenrente (Hinterbliebenenversicherung; die Rente richtet sich nach der Zahl der Beitragswochen). Dazu kommt eine Heilsrforge, die fr kranke Arbeiter und Arbeiterinnen die Benutzung von Heilsttten, Bdern n. dgl. vorsieht. Schon das Arbeiterschutzgesetz von 1891 forderte Vorkehrungen zur Sicherung des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter. Die Arbeit an Sonn- und Festtagen ist verboten oder gekrzt, auch Frauen- und Kinderarbeit zeitlich beschrnkt worden. Die Aufsicht der die Durchfhrung dieser Bestimmungen ist den Fabrik- und Ge-Werbeinspektoren bertragen. Die Frsorgeerziehung" dient auch der Erziehung Minderjhriger. Die Selbstverwaltungskrper, kirchliche Ge-nossenschaften und privater Wohlttigkeitssinn bemhen sich, der Wirtschaft-lichen Not zu steuern. Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates. 131. Umgestaltung der Landesvcrwaltung. In den ersten Jahr-zehnten nach Grndung des Reiches wurde die innere Landesver-waltung Preuens umgestaltet. Hatte bisher ihr Schwerpunkt fast aus-schlielich in den Hnden der Staatsbehrden gelegen, insbesondere der Oberprsidien, Regierungen und Landrte, und hatten die Provinzial-und Kreisstnde im wesentlichen nur eine beratende, keine bestimmende Ttigkeit ausgebt, so trat jetzt au Stelle der Zentralisation die De-Zentralisation, an Stelle der Verwaltung durch die Orgaue des Staates die Selbstverwaltung der Gemeinden; es ging ein Teil der
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer