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1. Tabellarischer Leitfaden für den Geschichtsunterricht - S. 51

1892 - Berlin : Nicolai
51 18. Jan. König Wilhelms Proklamation zum deutschen Kaiser in Versailles. 28. Jan. Waffenstillstand. Übergabe der Forts von Paris. — Die französische Nationalversammlung tagt in Bordeaux: Thiers an der Spitze der Exekutive. 26. Febr. Friedenspräliminarien in Versailles: Elsaß (ohne Belsort) und Deutsch - Lothringen werden wieder deutsch: im ganzen 265 lhm. mit V/2 Mill. Einwohnern. Frankreich zahlt in drei Jahren an das deutsche Reich 5 Milliarden Franken (4000 Mill. Mark) Kriegsentschädigung, bis zu deren Tilgung deutsche Truppen aus französischem Gebiete verbleiben sollen. 1. März. Einzug vou 30000 Mann deutscher Truppen in Paris. 21. März. Der erste deutsche Reichstag tritt iu Berlin zusammen. 28. März — 22. Mai. Schreckensherrschaft der Kommune in Paris. 1v. Mai. Endgültiger Friede zu Frankfurt a. M.: der ruhmvollste deutsche Friedensschluß überhaupt. In dem Feldzuge, dem gewaltigsten der Geschichte, wurden vou deu Deutschen 17 Schlachten und über 150 Gefechte geliefert, 26 Festungen und Forts genommen, 380 000 Gefangene gemacht, 6700 Geschütze und 120 Feldzeichen erbeutet. Ergebnis des Krieges: Frankreich verliert seine vorherrschende Machtstellung, während sich für das an seine Stelle tretende Deutschland, welches mit der Wiedergewinnung von Elsaß und Deutsch-Lothringen eine militärisch-sichere Westgrenze erhält, die langersehnte Einigung der Nation unter dem starken Kaisertum der Hoheuzolleru verwirklicht. 5. Unsere Zeit. Das geeinigte Deutschland die erste Macht von Europa: Aufschwung des nationalen und wirtschaftlichen Lebens, Bewegungen auf sozialem Gebiete. Seit 1871: Die Hoheuzolleru als Kaiser und Könige. 1871 14. April. Deutsche Reichsverfassuug: das neue deutsche Reich bildet einen Bundesstaat von 26 Gliedern, einschließlich des Reichslandes Elsaß-Lothringen (9900 Dm. mit 50 Mill. Einw.). Der König von Preußen ist erblicher „Deutscher Kaiser;" er vertritt das Reich völkerrechtlich, erklärt (mit Zustimmung des Bundesrates) Krieg und Frieden, schließt Bündnisse und führt den Oberbefehl über die gesamte Land- und Seemacht. Das Reich bildet ein zusammenhängendes Zoll- und Handelsgebiet mit einheitlichem 4*
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