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1. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 47

1913 - Dresden : Huhle
— 47 — die Hussitenkriege begannen, stand er dem Kaiser Sigismund bei und zog mit einem Heere nach Böhmen. Dafür belohnte ihn nun auch der Kaiser. Das Kurfürstentum Sachsen mit der Hauptstadt Wittenberg war damals erledigt; der Kaiser belehnte 1423 den Markgrafen Friedrich den Streitbaren mit dem Kurfürstentum Sachsen. Von nun an trat der Name Meißen mehr und mehr zurück, und der Name Sachsen ward auf alle Länder der Wettiner übertragen. So hat dieser eine Wanderung von Norden nach Süden gemacht. 5. Der Hussiten schreckliche Rache. Ein sächsisches Heer stand bei Aussig an der Elbe, während Friedrich der Streitbare nach Nürnberg gereift war, um die andern Reichsfürsten zum Kriege gegen die Hussiten aufzufordern. Unterdessen aber griffen diese die Sachsen mit Übermacht an. Die Kurfürstin eilte ihnen mit einem andern Heere zu Hilfe, ward aber gänzlich geschlagen. Über diese Niederlage härmte sich der tapfere Kurfürst so, daß er schon 1428 starb. Nun fielen die Hussiten in Meißen em und verwüsteten es schrecklich. Manches Dorf wurde zerstört und nicht wieder aufgebaut und blieb als wüste Mark liegen. Viele Städte gingen in Flammen auf, so z. B. Pirna, Oschatz, Döbeln, Werdau, Altenburg und Plauen. Furchtbar plünderten sie, auf 3000 Wagen schleppten sie die reiche Beute nach Böhmen. Mit 9000 Dukaten erkaufte Kurfürst Friedrich der Sanftmütige einen zweijährigen Waffenstillstand. Unterdessen brach unter den Hussiten Uneinigkeit aus, so daß sie 1436 mit dem Kaiser Frieden schließen mußten. Die geläuterten Reste der Hussiten leben noch heute in der Herrnhuter Brüdergemeinde fort. Wichtige Geletje im (Dittelalter, 1. Der Kurverein zu Reuse 1338. Ursprünglich hatte der Kaiser die Wahl des Papstes zu bestätigen. Aber durch den klugen Papst Gregor Vii. machten sich die Päpste vom deutschen Kaiser frei, ja sie beanspruchten sogar das Recht, die Wahl des deutschen Königs zu bestätigen, da sie die Kaiserkrönung vollzögen. Unter dem Kaiser Ludwig Iv. von Bayern erklärten jedoch 1338 die Kurfürsten, d. h. Wahl-sürsten, aus dem Kurverein zu Reuse am Rhein, daß hinfort ein von ihnen rechtmäßig gewählter König der päpstlichen Bestätigung nicht bedürfe; denn die deutsche Krone stamme von Gottes Gnaden, aber nicht von des Papstes Gnaden her. 2. Das Reichsgrundgeietz „Die goldene Bulle" 1356. Der Kaiser Karl Iv. von Luxemburg (1347—1378) erließ ein Gesetz über die Wahlordnung, das man die goldene Bulle nannte, weil ihm eine goldene Siegelkapsel angehängt war. Die sieben Kurfürsten, die „sieben Leuchter des Reiches", sollten hinfort den Kaiser wählen, und Frankfurt am Main sollte die Wahlstadt, Aachen dagegen die Krönnngsstadt sein. Es gab drei geistliche Kurfürsten, nämlich die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, und vier weltliche, nämlich die von Böhmen, der Pfalz, Sachsen-Wittenberg und Brandenburg. Durch dieses Gesetz erlangten die Kurfürsten fast völlig unumschränkte Macht, wodurch die Einheit Deutschlands allerdings nicht gefördert wurde. 3. Maximilians des Ersten Gesetze. Kaiser Maximilian l. (1493—1519) führte 1495 aus dem Reichstage zu Worms den ewigen Landfrieden ein. Niemand sollte den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgendein Schloß, Dorf, Hof oder Weiler einnehmen oder in Brand stecken oder beschädigen. Wer ihn brach, ward in Acht getan und an Leib und Gut bestraft. Doch durfte man immer noch nicht dem Landfrieden trauen,
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