1895 -
Neu-Ruppin
: Petrenz
- Autor: Epstein, Ludwig
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Lehrerbildungseinrichtungen
- Schulformen (OPAC): Seminar, Präparandenanstalt, Fortbildungssschule, Realschule, Gymnasium
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
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gesegnetes Alter. Aufrichtig betrauert von seinen Unterthanen, über die seine umsichtige Regierung reichen Segen ausgegossen hatte, starb er 1598 im 73. Jahre seines thätigen Lebens.
Joachim Friedrich (1597-1608).
Geraer Hausvertrag. Nach einer letztwilligen Verfügung Johann Georgs, zu der auch Kaiser Rudolf Ii. seine Zustimmung gegeben hatte, sollte sein Sohn aus dritter Ehe, Markgraf Christian, die Neumark als unabhängiges Fürstentum erhalten, während der einzige Sohn aus erster Ehe, Joachim Friedrich, der schon 23 Jahre lang das Erzbistum Magdeburg segensreich verwaltet hatte, zu seinem Nachfolger in den übrigen brandenburgischen Ländern bestimmt war. Joachim Friedrich, der bereits 52 Jahre zählte und sich durch hohe Bildung, durch Mäßigung und Milde auszeichnete, nahm jedoch von dem ganzen Lande Besitz, da er erkannte, daß nur durch die strenge Befolgung des von Albrecht Achilles erlassenen Hausgesetzes ein Aufblühen des brandenburgischen Staates möglich sei. Seinen jüngeren Bruder Christian gedachte er anderweitig zu entschädigen. Dem zur Vermittelung des infolgedessen zwischen den Brüdern ausgebrochenen Zwistes angerufenen Markgrafen Georg Friedrich von Franken, dem Haupte der fränkischen Hohenzollernlinie, gelang es, eine friedliche Ausgleichung des Streites herbeizuführen. Da Georg Friedrich bereits im hohen Alter stand und kinderlos war, schloß er mit Joachim Friedrich unter Zustimmung des Kaisers 1598 zu Gera einen Hausvertrag, mit dem sich nach des Markgrafen Tode auch die Brüder des Kurfürsten einverstanden erklärten. Durch diesen Hausvertrag wurde das Hausgesetz des Kurfürsten Albrecht Achilles nochmals anerkannt, und es wurde bestimmt, daß in Franken nie mehr als zwei Fürstentümer bestehen dürften. Die fränkischen Besitzungen gingen jetzt an die Prinzen Christian und Joachim Ernst, des Kurfürsten Brüder, über. Allen übrigen Prinzen des kurfürstlichen Hauses, welche nach diesen Bestimmungen keinen Länderbesitz erhalten konnten, wurde eine standesgemäße Versorgung zugesagt. Dieser Vertrag war für die Geschichte der Hohenzollern von außerordentlicher Bedeutung; er allein machte es möglich, daß aus dem kleinen Kurfürstentum Brandenburg sich allmählich das mächtige Königreich Preußen entwickeln konnte.
Neuordnung der Staatsverwaltung. Auch noch in einer anderen Beziehung war die leider nur elfjährige Regierungszeit Joachim Friedrichs von großer Wichtigkeit. Während derselben erhielt nämlich die Staatsverwaltung eine neue, bessere Einrichtung. Bisher war die Beteiligung