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1. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 107

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 107 — Städte. — Nicht minder sorgte der König für die Hebung der Städte. Wer eine wüst liegende Baustelle bebaute, erhielt freies Bauholz, ein Fünftel bis ein Viertel der Baukosten und wurde außerdem auf sechs bis acht Jahre von allen Abgaben befreit. Viele Städte wurden bedeutend erweitert und verschönert, so z. B. Berlin, wo der König die reichen Leute zwang, Häuser zu bauen. „Der Kerl hat Geld, muß bauen", hieß es bei ihm. Alle Gegenvorstellungen wies er mit den Worten zurück: „Räsonniere Er nicht!" Berlin zählte im Jahre 1740 schon 98000 Einwohner; es hatte sich unter Friedrich Wilhelm I. fast um die Hälfte vergrößert. Gewerbe und Handel. — Um die Gewerbe zu heben, folgte er dem Grundsätze: Das Geld soll im Lande bleiben. Er verbot, ausländische Waren zu kaufen, wenn sie im eigenen Lande erzeugt werden konnten, unterwarf in dieser Beziehung aber auch den Hof denselben Gesetzen, unter die er sein Volk beugte. In Berlin gründete der König eine große Tuchfabrik, die das ganze Heer mit Tuch versorgte, ja bald ihre Erzeugnisse ins Ausland verkaufte. Um das nötige Garn zu erhalten, bestimmte eine Verordnung: „Die Hökerinnen und andern Händlerinnen auf den Straßen nud Märkten sollen nicht Maulaffen feil halten, sondern sie sollen Wolle und Flachs spinnen, stricken und nähen, sonst wird ihnen die Erlaubnis zum Handel genommen." In ähnlicher Weise sorgte der König auch für alle übrigen Gewerbe. Weniger bedeutend waren die Erfolge, die er bezüglich des Handels erzielte, da hier durch Zwangsmaßregeln, die ihm überall als die wirksamsten erschienen, nicht geholfen werden konnte. Gerechtigkeitspflege. — Große Verdienste aber erwarb sich Friedrich Wilhelm um eine geordnete und strenge Rechtspflege. Gleich nach seinem Regierungsantritte schrieb er: „Die schlimme Justiz schreit gen Himmel, und wenn ichs nicht remediere, so lade ich selbst die Verantwortung auf mich". Er befahl, die Verbesserung der Rechtspflege möglichst schnell ins Auge zu fassen, und erließ zur Beschleunigung der Prozesse mannigfache Vorschriften. Der Unfug der Hexenprozesse wurde abgeschafft, die Folter aber noch angewandt. Indessen waren die Strafen immer noch hart, besonders bei Diebstühlen. Vor dem Könige galt kein Ansehen der Person. Ein adeliger Domänenrat in Königsberg, der bei der Unterbringung der Salzburger sich Betrügereien hatte zu schulden kommen lassen, wurde aufgehängt. Sehr verhaßt waren dem Könige die Advokatenschliche. Einst wohnte er in Minden einer Gerichtsverhandlung bei. Als der Advokat der einen Partei gesprochen, rief der König: „Der Kerl hat
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