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1. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 211

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 211 — den Huldigungsfeierlichkeiten in Königsberg und Berlin den Abgeordneten seines Volkes zurief. In Königsberg gelobte er, „ein gerechter Richter, ein treuer, sorgfältiger, barmherziger Fürst und ein christlicher König zu sein", und in Berlin sprach er die denkwürdigen Worte: „Ich will vor allem dahin trachten, dem Vaterlande die Stelle zu sichern, auf welche es die göttliche Vorsehung durch eine Geschichte ohne Beispiel erhoben hat, auf welcher Preußen zum Schilde geworden ist für die Sicherheit und die Rechte Deutschlands. In allen Stücken will ich so regieren, daß man in mir den echten Sohn des unvergeßlichen Vaters, der unvergeßlichen Mutter erkennen soll, deren Andenken von Geschlecht zu Geschlecht in Segen bleiben wird." Diese Worte riefen im ganzen Lande eine freudige Begeisterung mach, hatte doch der König durch dieselben seiner echt deutschen Gesinnung in feierlicher Weise beredten Ausdruck verliehen. Bald zeigte es sich auch, daß er von dem redlichen Streben erfüllt mar, dem Deutschen Bunde neues Leben einzuhauchen. Bei der Grundsteinlegung zur Vollendung des Kölner Domes (4. September 1842) sprach er die bedeutsamen Worte: „Deutschland baut diese Thore, so mögen sie für Deutschland durch Gottes Gnade die Thore einer neuen, großen Zeit werden! Der Geist, der diese Thore baut, ist derselbe, der vor neunundzwanzig Jahren unsere Ketten brach, die Schmach des Vaterlandes, die Entfremdung dieses Ufers wandte; es ist der Geist der Einigkeit und Kraft: ihm mögen die Kölner Dompforten Thore des herrlichsten Triumphes werden. Der Dorn von Köln, das bitte ich von Gott, rage über diese Stadt, rage über Deutschland, über Zeiten, reich an Menschenfrieden, reich au Gottesfrieden, bis au das Ende der Tage!" Der König war entschlossen, das von seinem Vater gegebene Versprechen einzulösen und seinem Volke eine Verfassung zu geben. Er machte damit den Anfang, indem er den seit dem Jahre 1823 zusammengerufenen Provinziallandtagen, die bisher nur nach königlichem Belieben einberufen wurden, feste Wiederkehr in zweijährigen Zwischenräumen, sowie die Veröffentlichung ihrer Verhandlungen durch den Druck bewilligte. Am 3. Februar 1847 erließ der König ein Patent, durch welches aus sämtlichen Provinzialständen der Monarchie ein „vereinigter Landtag" gebildet wurde, der neben dem bisherigen Rechte des Beirats bei der Gesetzgebung auch das der Steuerbewilligung erhielt. Als der vereinigte Landtag zum erstenmale zusammentrat, hielt der König eine glänzende Rede, in welcher er auch, im Hinblick aus die ungläubige Zeitrichtung, jenes herrliche Bekenntnis aussprach, das zum Wahlspruche seiues Lebens geworden ist: „Ich und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen!" Das Jahr 1848 und seine Folgen. Mit den dem Landtage gewährten Rechten waren jedoch viele noch nicht zufrieden, und da der König sich weigerte, den Vertretern des Volkes 14*
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