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1. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 232

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 232 — Norddeutschlands zum Schutze des Bundesgebietes und zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes eng vereinigte. Am 24. Februar 1867 trat in Berlin der aus allgemeinen direkten Wahlen hervorgegangene Reichstag des Norddeutschen Bundes zusammen, um sich mit den Regierungen über die neue Verfassung zu einigen. Die Grundbestimmungen derselben waren folgende: Das Präsidium des Bundes steht der Krone Preußen zu. Dasselbe ernennt den Bundeskanzler, der den Vorsitz und die Geschäftsleitung im Bundesrate hat, vertritt den Bund bei auswärtigen Staaten und besitzt das Recht, im Namen desselben Krieg und Frieden zu erklären, sowie Bündnisse und Verträge mit fremden Regierungen zu schließen. Der Bund übt das Recht der Gesetzgebung über Heimatsrecht, Zoll- und Handelsangelegenheiten, Maß-, Münz- und Gewichtsordnung, Bank-, Konsulats- und Eisenbahnwesen, Obligationen-, Straf-, Handelsund Wechselrecht, das gerichtliche Verfahren, das Militärwesen und die Kriegsmarine; im übrigen waltet jeder Staat frei über seine inneren Angelegenheiten. Die Bundesgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat, die Vertreter der Regierungen, und den aus allgemeinen direkten Volkswahlen hervorgehenden Reichstag. Über die Land- und Seemacht des Bundes übernimmt der König von Preußen in Krieg und Frieden den Oberbefehl. Diese Bundesverfassung trat am 1. Juli 1867 in Kraft. Zum Bundeskanzler wurde Graf Bismarck ernannt. Noch während der Tagung des Reichstages veröffentlichte man die Verträge eines Schutz-und Trutzbündnisses, welche Württemberg, Baden und Bayern mit Preußen abgeschlossen hatten. Diese Staaten wurden durch die Erneuerung des Zollvereins aller deutschen Staaten und durch die spätere Errichtung eines deutschen Zollparlaments noch enger mit Nord- deutschland verknüpft. Mit Recht konnte es daher König Wilhelm in der Thronrede, mit welcher der erste Reichstag des Norddeutschen Bundes geschlossen wurde, aussprechen: „Es ist uns gelungen, auf sicherem Grunde ein Verfassungswerk aufzurichten, dessen weitere Entwickelung wir mit Zuversicht der Zukunft überlassen können. Die Zeit ist gekommen, wo unser deutsches Vaterland durch seine Gesamtkraft seinen Frieden, sein Recht und seine Würde zu vertreten imstande ist". Der deutsch-französische Krieg (1870—1871). Ursachen. Schon lange blickte Frankreich mit Eifersucht aus die wachsende Macht Preußens. Als im Jahre 1866 der deutsche Bruderkrieg entbrannte, hoffte Napoleon, ein langer Bürgerkrieg würde die Kräfte der beiden Staaten aufreiben, so daß er, wenn man schließlich des Kampfes
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