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1. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 255

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 255 — 11. Mai und 2. Juni 1878, wagten es verkommene Menschen, die frechen Mörderhände gegen das geheiligte Leben des greisen Monarchen zu erheben. Durch Gottes Gnade blieb er zur Freude seines Volkes beim ersten Attentate verschont, während das zweite ihm schwere Verwundungen beibrachte. Nur dem Umstande, daß der Kaiser dem Sonntage zu Ehren einen Helm trug und der kühlen Witterung wegen einen Mantel um seine Schultern geschlagen hatte, war es zu verdanken, daß er vor dem Äußersten bewahrt blieb. Ein Schrei des Entsetzens und der Entrüstung ging durch das ganze deutsche Volk, welches tagelang um das teure Leben zitterte. Zwar mußte der Kaiser für längere Zeit dem Kronprinzen die Stellvertretung in der Regierung übertragen, aber mit Gottes Hilfe und unter der sorgsamen Pflege seiner Tochter, der Großherzogin von Baden, genas er wieder und konnte, nach einem längeren Aufenthalte in Teplitz und Gastein, sowie in Baden-Baden und Wiesbaden am 5. Dezember 1878 in seine Hauptstadt zurückgekehrt, zur großen Freude seines Volkes die Zügel der Regierung wieder selbst in die Hand nehmen. Inzwischen hatte der in Berlin versammelte Reichstag das Sozialistengesetz angenommen, das den gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, wenigstens den öffentlichen Umtrieben derselben, ein Ziel zu setzen bestimmt war. Sorge für das Wohl der arbeitenden Klassen. Der Kaiser aber wußte sehr wohl, daß weder durch dieses Gesetz allein noch durch polizeiliche Maßregeln die offenbar gewordenen Schäden und Übel der Gesellschaft, welche den sozialistischen Umtrieben Vorschub leisteten, geheilt werden konnten. Er erkannte mit klarem Blicke die Notwendigkeit, auf dem Wege der Gesetzgebung die berechtigten Forderungen der sozialen Bewegung zu befriedigen und die Grundursachen der fast unerträglichen sozialen und wirtschaftlichen Zustände zu beseitigen. Deshalb erklärte er in einer Botschaft an den Reichstag, daß er es für feine kaiserliche Pflicht und vornehmste Sorge halte, kräftige Maßregeln zu ergreifen, „den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu verschaffen." Die Klagen der Arbeiter über das Mißverhältnis zwischen Arbeit und Lohn, über Ausbeutung durch das Kapital, über die Gesundheitsschädlichkeit der Arbeitsräume, über die trübe Aussicht auf das Alter wurden als berechtigt anerkannt und hatten wirksame Maßnahmen zur Beseitigung dieser Übelstände zur Folge. So wurde denn 1878 das Institut der Fabrikinspektoren eingeführt, man richtete Einigungsämter zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein; die Kinder- und Frauen-, sowie die Sonntagsarbeit wurde
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