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1. Vaterländische Geschichtsbilder - S. 48

1896 - Leipzig : Brandstetter
— 48 — des Kaisers Seele. Dann wurde die Leiche nach Speyer geführt und dort im Dome feierlich beigesetzt. Sogleich aber verbot der Bischof allen Gottesdienst; die Leiche wurde wieder emporgezogen und stand als Leiche eines Gebannten in einer nngeweihten Nebenkapelle, bis endlich 1111 der Bann aufgehoben und der Leichnam in der Kaisergruft des Domes begraben wurde. 8. Heinrich V. (1106 —1125), der sich so unkindlich gegen seinen Vater gezeigt hatte, war ein harter, gewalthätiger Mann. Als der Papst seinen noch im Tode gebannten Vater nicht vom Banne lösen wollte, nahm er ihn gefangen und zwanz ihn dazu; gleichzeitig mußte er ihm versprechen, nie wieder einen Kaiser in den Bann zu thun. Da schleuderten nach des Papstes Freilassung die italienischen Bischöfe den Bannfluch auch gegen Heinrich V. Dieser setzte nun mit dem Papste den Jnvestitnrstreit fort, den Gregor Vii. begonnen hatte. Nach langem Streite kam endlich 1122 der Vergleich zu Worms zustande. Danach sollten die deutschen Bischöfe von den Geistlichen der Bischofsstadt (vom Domkapitel), aber nur in der Gegenwort des Kaisers oder seines Gesandten gewählt werden. Nach vollzogener Wahl sollte der Kaiser die Kirchenfürsten durch Überreichung des Scepters zuerst in ihre weltliche Macht einsetzen; alsdann sollte ihnen der Papst durch Verleihung von Ring und Stab das geistliche Amt übertragen. In Italien dagegen sollte der Papst vorangehen, der Kaiser folgen. Mit dem kinderlosen Heinrich starb 1125 das fränkische Königshaus nach 100 jähriger Negierung aus. 9. Gottesurteile. Den Kampf Rudolfs von Schwaben mit Heinrich Iv. hatte der Papst als Gottesurteil bezeichnet. Sobald es nämlich im Mittelalter dem Richter nicht gelingen wollte, Schuld oder Unschuld eines Angeklagten festzustellen, so überließ man diese Entscheidung dem lieben Gott, wobei man glaubte, daß Gott in seiner Allwissenheit und Gerechtigkeit stets der Unschuld beistehen, den Schuldigen aber strafen werde. Solche Entscheidungen nannte man Gottesurteile. Sie waren schon zu Karls des Großen Zeiten, ja noch früher gebräuchlich. Der Richter stellte allerlei Proben mit dem Verklagten an. Solche Proben waren: a. der gerichtliche Zweikampf, bei dem Kläger und Verklagter, welche beide Ritter sein mußten, miteinander kämpften. Der Besiegte galt als der Schuldige. — d. die Kreuzprobe, bei welcher während der Messe Kläger und Verklagter mit ausgebreiteten Armen unbeweglich vor einem Kreuze stehen mußten. Wer die Arme zuerst sinken ließ, galt für schuldig. — c. die Feuerprobe. Dabei mußte der Verklagte seine Hand entweder eine bestimmte Zeit ins Feuer halten, oder im bloßen Hemd durch einen brennenden Holzstoß gehen, oder ein Stück glühendes Eisen eine kleine Strecke, gewöhnlich 9 Schritte weit, in der bloßen Hand tragen, oder er mußte mit bloßen Füßen über glühende Kohlen oder 6, 9, 12 glühende Pflugschare hinwegschreiten. Verbrannte er sich dabei, so galt er für schuldig. — d. die Wasserprobe, bei welcher der Verklagte aus einem Kessel mit heißem Wasser einen Ring oder eigroßen Stein mit nacktem Arme herausholen mußte. Zeigte der Arm, der sogleich ein- gewickelt und versiegelt wurde, nach drei Tagen Brandwunden, so war damit die Schuld bewiesen. — e. die Abendmahlsprobe wurde meist bei den Geistlichen und Mönchen angewandt. Eine geweihte Hostie wurde in zwei Hälften gebrochen und beiden Parteien eine Hälfte gegeben. Wer die Hostie ohne Mühe hinunterschlucken konnte und auch nachher ohne Schmerz und Krankheit blieb, galt für unschuldig. — f. das Bahrrecht wurde gewöhnlich bei einem Morde angewandt. Der des Mordes Verdächtige mußte an die auf einer Bahre liegende Leiche herantreten, mit der Hand die Wunden des Getöteten berühren und in einem vorgeschriebenen Gebete Gott um die Entdeckung des Mörders anrufen. Fingen die Wunden an zu bluten oder trat Schaum vor den Mund des Ermordeten, so galt der Angeklagte für schuldig. B. Der erste Kreuzzug. 1096—1099. 1. Pilgerfahrten. Nach der Ausbreitung des Christentums galt Jerusalem als die heilige Stadt. Der erste römische Kaiser, der das Christentum annahm, Konstantin der Große, und seine Mutter Helena, ließen die heiligen Stätten besonders ausschmücken, das verschüttete Felsengrab des Heilandes wieder herstellen, auch zu Bethlehem und auf der Spitze des Ölberges
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