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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 35

1888 - Habelschwerdt : Franke
35 Der zweite führte den Titel Basileus (Opferkönig), der dritte den Namen Polemarchos (Oberfeldherr). Die 6 übrigen hießen Thesmotheten und waren Vorsitzende in verschiedenen Gerichten. 3. Drakon (621). Der Drnck, den die Enpatridenherrschaft auf das Volk ausübte, machte bei letzterem den Mangel an geschriebenen Gesetzen fühlbar. Daher wurde Drakon mit der Abfassung eines für alle Stände gültigen Strafrechtes beauftragt, das aber so strenge Bestimmungen enthielt, daß die Wünsche des Volkes nicht befriedigt wurden. 4. Der Frevel gegen Kylon. Die allgemeine Unzufriedenheit benutzte Kylon, um mit Hilfe des Volkes die Adelsherrschaft zu stürzen. Er besetzte die Akropolis, mußte sich aber ergeben. Seine Anhänger wurden an den Altären der Götter niedergemacht. Von dieser Blutschuld entsühnte Epimenides aus Kreta die Stadt. Jhe solonische Verfassung, 594. Der Retter des attischen Gemeinwesens wurde Solou. Das Vertrauen seiner Mitbürger hatte er sich erworben a) durch einen glücklichen Krieg gegen Salamis, b) durch den 1. heiligen Krieg gegen die Stadt Krissa, die den Delphiern einen Teil ihres Gebiets entrissen hatte. Solons Aufgabe war es, die Wünsche dreier Parteien zu versöhnen : der reichen Grundbesitzer, welche die alten Zustände beibehalten wollten, der Küstenbewohner, die eine gemäßigte Verfassung wünschten, und der Gebirgsbewohner, die demokratischen Zuständen zustrebten. 1. Die Seisachtheia (Lastenabschüttelung). Solon begann seine gesetzgeberische Thätigkeit mit der Verminderung der Lasten der verschuldeten Bürger. Diese erreichte er a) durch Einführung eines neuen Münzfußes, b) durch Abschaffung der persönlichen Schuldhaft, c) durch Ermäßigung des Zinsfußes. 2. Die Klasseneinteilung. Das Ziel derselben war, den Unterschied zwischen dem Adel und Nichtadel im politischen Leben aufzuheben. Solon baute die neue Verfassung auf timokratischer Grundlage, d. H. er nahm das Vermögen als Maßstab für die staatlichen Rechte und ging dabei von dem Grundsätze aus, daß der Reichere ein 3* L
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