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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 253

1888 - Habelschwerdt : Franke
253 Jnbezug auf die Machtstellung Brandenburgs sind zwei Begebenheiten wichtig, die erst in späterer Zeit von Bedeutung wurden. a) Joachim Ii. schloß mit dem schlesischen Herzoge Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan eine Erbverbrüderung, in der beide Fürsten für den Fall des Aussterbens ihrer Familien sich gegenseitig die Erbfolge zusicherten, 1537. Dieser Vertrag wurde durch eine Doppelheirat begründet. b) Durch geschickte Verhandlungen erlangte er 1569 die Mitbelehnung mit dem Herzogtums Preußen, dem ehemaligen Ordenslande. 3. Die Finanzen. Die Schuldenlast, welche der Kurfürst von seinem Vater übernommen, wurde unter seiner Regierung vergrößert. Nicht bloß die Liebhabereien des prachtliebenden Fürsten (Ritterspiele, Hoffeste, Bau von Jagdschlössern), sondern namentlich auch die auswärtigen Angelegenheiten (Besuch der Reichstage, Feldzug gegen die Türken, Befestigung Spandaus) verschlangen große Summen und brachten ihn oft in Abhängigkeit von den Ständen. Daß dennoch seine Regierung den Wohlstand des Volkes befördert hat, beweist das Überhandnehmen des Luxus. 4. Johann von Küstrin war demgegenüber ein Muster der Ordnungsliebe und Sparsamkeit. Daher war es ihm möglich, die Herrschaften Beeskow und Storkow zu kaufen, 1555, das Land durch Festungen zu schützen und dennoch einen nicht unbedeutenden Schatz Geldes zu hinterlassen. t Beide Brüder starben wenige Tage nacheinander. Vii. Johann Georg, 1571—1598. Es war für die Zukunft Brandenburgs nicht ohne Bedeutung, daß Johann Georg das gesamte Gebiet der Marken wieder vereinigte, also auch die Nemnark gewann, wo Johann von Küstrin eine geordnete Geldwirtschaft geführt hatte. Johann Georg ist das Bild eines ernsten, sparsamen Hausvaters, dessen Regierung die seines Vaters vorteilhaft ergänzte. 1. Regelung der Finanzen. Die Günstlinge seines Vaters wurden vom Hofe entfernt. Der jüdische Münzmeister Lippold, der sich durch Wucher und Übermut verhaßt gemacht hatte, ward grausam hingerichtet. Die Strenge des Kurfürsten traf auch den redlichen Rentmeyter Thomas Matthias, der unschuldig gefangen gesetzt wurde.
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