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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 308

1888 - Habelschwerdt : Franke
308 anspruchnahme der Volkskräfte zur Rettung des Staates ward die Revolution eingeleitet. I. Die konstituierende Versammlung, 1789—1791. 1. Die Vereinigung der Stände. Am 5. Mai 1789 versammelten sich zu Versailles die Reichsstände, in denen der dritte Stand (Bürgerstand) das Übergewicht über die beiden anderen (Adel und Klerus) hatte. Als die Regierung nicht gestatten wollte, daß nach Köpsen abgestimmt würde, erklärte sich der dritte Stand als „Nationalversammlung" und zog in ein benachbartes Ballhaus, wo er den Schwur ablegte, nicht eher auseinander zu treten, bis dem Lande eine Konstitution gegeben sei. Viele Geistliche und einige Adlige traten nun der Versammlung bei, welcher auch der König end- -lich seine Zustimmung gab. 2. Der Sturm auf die Bnstille, 14. Juli 1789. Die Zusammenziehung einer ungewöhnlichen Truppenmacht zwischen Versailles und Paris weckte aber den Verdacht, daß die Regierung eine Gewaltthat gegen die Nationalversammlung beabsichtige. Als nun auch der populäre Minister Necker entlassen wurde, erregte das Volk, durch ausreizende Redner (Des-moulins, Danton, Robespierre) beeinflußt, einen Aufstand, bewaffnete sich und erstürmte die Bastille. Die Sicherheit der Bürgerschaft wurde nun einer Nationalgarde unter Lafayettes Führung anvertraut. Diese Gewaltthaten erschreckten die Umgebung des Königs und seine Ratgeber so, daß sie ins Ausland flohen („Emigration"). 3. Die Thätigkeit der Nationalversammlung. a) In Versailles. Inzwischen hatten die Pariser Unruhen ihre Rückwirkung auch aus die Landbewohner geäußert; allenthalben kehrte sich die Volkswut gegen die Besitzungen der Adligen und der Kirche. Daher trat die Nationalversammlung dem aus dem Adel selbst her vorgegangenen Vorschlage bei, das Volk durch Gewährung seiner Forderungen zu beschwichtigen. In einer Sitzung wurde der alte Feudal-staat zertrümmert und ein neues Staatswesen gleichberechtigter Bürger hergestellt. (Abschaffung aller Dienstleistungen und Privilegien, Erklärung der Bürger- und Menschenrechte.) Hierauf begann die Versammlung mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung: Frankreich wurde ein konstitutionelles Königreich, die gesetzgebende Gewalt erhielt eine Kammer, dem Könige ward ein aufschiebendes Veto zugestanden. Die Bedenken des Königs gegen die Annahme dieser Artikel, sowie die Wühlereien des Herzogs von Orleans waren die Veranlassung, daß ein Haufen Weiber nach Versailles zog und den König nebst seiner Familie zur Übersiedelung nach Paris zwang. Die Nationalversammlung folgte dem Könige. b) In Paris traten in der Nationalversammlung nun zwei Parteien hervor, die Demokraten, welche ihren Platz zur Linken des Präsidenten hatten und die gemäßigten Deputierten, welche auf der rechten Seite faßen.
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