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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 348

1888 - Habelschwerdt : Franke
348 verschiedenes Erbrecht bestand, so stand mit dem Tode des Königs eine Trennung Schleswig-Holsteins von Dänemark bevor. Um diese zu verhindern, erließ Friedrich Vii. eine Gesamtstaatsverfassung, die jedoch von den Ständen Schleswig-Holsteins nicht anerkannt wurde. b) Die 3 Feldzüge. Vom Bundestage erhielten die Herzogtümer Hilfe, und ein preußisches Heer vereinigte sich mit bent ihrigen. Die Dänen würden bei Schleswig besiegt, und schon waren die bentschen Truppen bis Jütlanb vorgebrnngen, als die Großmächte sich Dänemarks annahmen und den Waffenstillstand von Malmö erzwangen. (Die Kunde von dem Abbrechen des siegreichen Kampfes hatte in Frankfurt, wo die Nationalversammlung tagte, einen heftigen Aufruhr zur Folge.) — Im Vertrauen auf England und Rußland erneuerte Dänemark den Krieg; aber die Bundestruppen erstürmten die Düppeler Schanzen und siegten bei Kolding. Als sie barauf eine heftige Nieberlage erlitten hatten, kam der Friebe zu staube, welcher die Herzogtümer sich selbst überließ, ba Preußen nicht die Gefahr eines Krieges mit auswärtigen Mächten übernehmen konnte. — Noch einmal wagten die Herzogtümer den Kampf für ihre Selbstänbigkeit, aber vergebens. c) Das Öonboner Protokoll endigte die dänische Angelegenheit dergestalt, daß der Herzog Christian von Sonderburg-Glücksburg als Thronfolger anerkannt, die Herzogtümer Dänemark nicht einverleibt, jedoch in Bezug auf Heer, Finanzen und auswärtige Angelegenheiten demselben untergeordnet wurden. 5. Gebietsverlinderullgeil. a) Abtretung Nenenbnrgs (Ncuchätels). Die Rücksicht auf die Großmächte veranlaßte Preußen, auch von der Behauptung Neuenbürgs, das aus der oranischen Erbschaft stammte, abzustehen. Im Jahre 1848 brach daselbst eine Revolution aus, ltnb es sagte sich von Preußen los. Von Frankreich besonders eingeschüchtert, verzichtete Preußen 1857 definitiv darauf. l>) Erwerbung Höh enz oller ns, 1849. Ein Ersatz dafür waren die Fürstentümer Hcchmgeit und Sigmaringen, die Preußen 1849 von den bent Königlichen Hanse verwandten Fürsten gegen eine Rente erwarb.
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