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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 361

1888 - Habelschwerdt : Franke
361 so drohte schon zu Anfang des Jahres 1865 ein Krieg zwischen beiden Mächten auszubrechen. b) Der Vertrag von Gastein, 14. August 1865. Der drohende Kampf wurde aber noch einmal durch den Vertrag von Gastein abgewendet, demzufolge man darauf verzichtete, die Sache schon jetzt znni Austrage zu bringen. Um den Konflikten in der Verwaltung ein Ende zu machen, beschloß man die räumliche Abgrenzung der Befugnisse: Preußen sollte fortan in Schleswig, Österreich in Holstein regieren. Lauenburg überließ der Kaiser vou Österreich gegen eine Entschädigung von 21/2 Millionen Thalern an Preußen. c) Das Bündnis mit Italien. Da indes der Vertrag von Gastein einen dauernden Zustand nicht herbeiführen konnte, so begann Österreich nicht bloß in Böhmen gegen Preußen, sondern auch in Venetien gegen Italien, das es mit Mißtrauen betrachtete, Truppen zusammenzuziehen. Preußen, dem seine ausgezeichnete militärische Organisation gestattete, damit zu warten, schloß ein Schutz- und Trutzbündnis mit Italien. d) Die nächste Veranlassung zum Kriege gaben die Verhältnisse in Schleswig-Holstein. Hier waren die Umtriebe zu Gunsten des Prinzen von Angustenburg in Holstein von Österreich geduldet, in Schleswig von Preußen kräftig niedergehalten worden. Als nun plötzlich am 1. Juni 1866 Österreich erklärte, die Verständigung über Schleswig-Holstein dem Bunde zur Entscheidung vorlegen zu wollen, erklärte dies Preußen für einen Bruch der Gasteiuer Konvention und trat sofort den Mitbesitz von Holstein wieder an. Die hierauf von Österreich in Frankfurt beantragte Mobilmachung aller nichtpreußischen Bundescorps wurde mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen. Preußen trat nun aus dem Bunde aus, nachdem es noch den Plan einer Bundesreform vorgelegt hatte. Seinem Beispiele folgten alle Staaten nördlich vom Main, mit Ausnahme von Meiningen, Hannover, Hessen-Kassel und Sachsen. Den letzteren drei Staaten wurde von seiten Preußens am 15. Juni ein Ultimatum überreicht, wonach ihnen gegen die Abrüstung ihrer Truppen ihr Gebiet und ihre Souveränitätsrechte verbürgt wurden; doch lehnten sie dasselbe ab.
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