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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 372

1888 - Habelschwerdt : Franke
372 und selbst den Einfall in Süddeutschland zum Ziele hatten. Die gegen die belagerte Festung Belfort heranrückende französische Ostarmee, zu welcher der italienische Republikaner Garibaldi mit 20000 Mann und ein Teil der ehemaligen Loirearmee unter Bourbaki stieß, vergrößerte sich bis auf 150000 Mann. Der preußische General von Werder erreichte aber mit einem Teile seiner kaum den dritten Teil so starken Armee die Festung Belfort eher als der Feind, während der andere Teil in heißem Ringen den Vormarsch des Feindes aushielt. Letzterer wurde daun an der Lisaine mit großer Tapferkeit zurückgeschlagen. Unterdessen kam Mantenffel mit einer neuen Armee an, die Bourbaki den Rückzug abschnitt und ihn zwang, sich in die Schweiz zu retten. Nun mußte sich auch das feste Belfort ergeben. D. Der Friede. Die deutschen Forderungen bestanden in dem Elsaß, Deutschlothringen mit Metz und 5 Milliarden Frank Kriegskosten. Bis zur Genehmigung dieser Bedingungen durch die Nationalversammlung besetzten 30000 Mann einen Teil von Paris. Doch schon in der Nacht zum 1. März wurden die Bedingungen gebilligt. Endgültig wurde der Friede am 10. Mai 1871 in Frankfurt am Main durch Jules Favre und den Fürsten Bismarck unterzeichnet. E. Folgen des Krieges. a) Die Einigung Deutschlands. Der einzig in der Geschichte dastehende glückliche Krieg hatte das Nationalgefühl der Deutschen mächtig gehoben. Die Bewegung im Volke zu Gunsten der deutschen Einheit hatte sich namentlich unter dem überwältigenden Eindrücke der Schlacht bei Sedan auch in Süddeutschland verbreitet. Daher begannen in Versailles die Verhandlungen mit den Südstaaten über eine engere Einigung unter Preußens Führung, und am 18. Januar 1871 wurde im Spiegelsaale des Versailler Schlosses das Kaisertum proklamiert. Am 21. März eröffnete der Kaiser den ersten deutschen Reichstag, der die neue Verfassung zu genehmigen hatte. Die Verfassung des Deutschen Reiches. Die wesentlichsten Bestimmungen aus derselben sind: Das Bundesgebiet besteht aus 25 Staaten und einem Reichslande. Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch aus den Schutz des Reiches. Gegenstände der Reichsgesetzgebung sind: Heimats- und Niederlassungsverhältnisse, Staatsbürgerrecht und Gewerbebetrieb, Zoll- und Handelsgesetzgebung, Ordnung des Maß-, Münz- und Gewichtssystems, Er-
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