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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 373

1888 - Habelschwerdt : Franke
findungspatente, Schutz des geistigen Eigentums, das Post- und Telegraphenwesen, das bürgerliche Recht und Strasrecht, das Militärwesen und die Kriegsmarine, die Medizinalpolizei u. a. Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat und den Reichstag. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes. Der Reichstag geht aus allgemeinen direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, der den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen, den Bundesrat und Reichstag zu berufen, zu eröffnen und zu schließen. Die Verhandlungen des Reichstages sind öffentlich. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in der Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Aus dem Wahlgesetz ist folgendes zu merken: Wähler für den deutschen Reichstag ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundesstaate, wo er seinen Wohnsitz hat. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 397. Die Wahlhandlung ist öffentlich. Die Wahl ist direkt. b) Die Vergrößerung des Deutschen Reiches. Durch die Annexion von Elsaß-Lothringen wurde das Deutsche Reich um 14500 Quadratkilometer und über l1/* Millionen Einwohner vergrößert. Mit der Erwerbung dieses wichtigen Zwischenlandes, dessen Besitz immer der Ausdruck der Macht des deutschen Kaisertums war, hatte Deutschland eine feste Wehr gegen das unruhige Frankreich gewonnen. Die Verwaltung des Landes wurde so organisiert, daß an die Spitze desselben ein Oberpräsident trat, dem ein Kollegium unter dem Titel „Kaiserlicher Rat für Elsaß-Lothringen" beigegeben wurde. Seit 1879 wird das Land, von einem Statthalter verwaltet (von 1879—1885 Feldmarsch all von Manteuffel, seit 1885 Fürst Chlodwig von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Prinz von Ratibor und Corvey). In Bezug auf das Schulwesen wurden durchgreifende Maßregeln, die namentlich auf die Einführung der allgemeinen Schulpflicht und der deutschen Sprache hinzielten, getroffen. Straßburg erhielt eine glänzend ausgestattete Universität. Wachlräge zur Kultur. 1. Philosophie. Die Kantsche Philosophie gewann in Deutschland eine unbedingte Herrschaft und machte sich in allen Fächern der Wissenschaft und
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