Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Unser Vaterland - S. 326

1900 - Berlin : Bruer
Obgleich mit Rudolf von Habsburg die deutsche Kaiserherrschaft, der Glanz ihrer Krone aus tiefster Schmach neu erstanden war, so konnte doch eins nicht wieder auf den alten Stand der Dinge zurückgeführt werden, die Stellung der Kaisergewalt zu den deutschen Fürsten, zum deutschen Volke. Schon mit dem Untergange der Hohenstaufen, ja während ihrer Herrschaft hatte sich des Reiches Macht in landesherrliche Gewalten aufgelöst. Die Fürsten waren nicht mehr Beamte ihres kaiserlichen Herrn, sondern selbständige Gebieter ihres Länderbesitzes geworden. Nun bildeten sie die Re ichs stände, voran die sieben Kurfürsten, denen als „Grundsäulen und Leuchtern des Reiches" die goldne Bulle Karls Iv. (1356) neben dem alleinigen Wahlrecht die Unantastbarkeit ihrer Person und die Unteilbarkeit ihrer Fürstentümer zusicherte. Das vollständige Münz- und Bergmerksregal, die Erhebung des Judenschutzgeldes, auch der gefreite Gerichtsstand wurde ihnen zugesprochen, alles einst kaiserliche Rechte. Die vier weltlichen Kurfürstentümer waren längst erblich, und jeder einzelne Kurfürst strebte naturgemäß danach, durch Vergrößerung der eignen Hausmacht ein Uebergewicht zu gewinnen. Die Kaiser hatten redlich dasselbe für sich und ihr Haus gethan. Aber die hervorragende Stellung, welche den Kurfürsten im Reiche eingeräumt wurde, war
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer