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1. Unser Vaterland - S. 396

1900 - Berlin : Bruer
— 396 — non einander scheiden, darinnen man Sünde strafet und vergiebt, oder darinnen man Recht fordert und Recht nachlasset" . . . Ungeduldig schalt er wohl: „Ich muß immer solch Unterschied dieser zwei Reiche einbläuen und einfäuen, eintreiben und einfeilen, obs wohl so oft das verdrießlich ist, geschrieben und gesagt ist. Denn der leidige Teufel hört auch nicht auf, diese zwei Reich in einander zu kochen und zu dräuen" . . . Als aber die katholischen Fürsten sich verbündeten, auf alle Weise gegen die Protestanten vorzugehen, schloß Philipp von Hessen mit dem Kurfürsten Johann von Sachsen das „Torgauer Bündnis" (1526), dem später die Herzoge von Braunschweig - Lüneburg, der Herzog von Mecklenburg, der Fürst von Anhalt, die Grafen Mansfeld und viele Städte beitraten. Nun forderten die „evangelischen" Stände, wie sich Lutheraner und Reformierte gemeinsam nannten, ein freies Konzil, auf dem sie ihre kirchlichen Angelegenheiten schlichten könnten. Mit dem Wormser Edikt sollte es jeder Reichsstand halten dürfen, „wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue" Da diesen Forderungen niemand energisch entgegen trat, konnten die Fürsten in ihren Ländern eben so ruhig reformieren, wie die Städte. Der Kurfürst von Sachsen ließ durch Luther und Melanchthon eine Kirchenreform ausarbeiten, welche Kirchen- und Klosterwestm, Schulunterricht, Ausbildung der Lehrer und Geistlichen neu regeln sollte. Danach wurde der Gottesdienst in deutscher Sprache gehalten und die Hl. Schrift zur Grundlage desselben genommen. Der christliche Volfsunterricht der Jugend sollte in erster Linie gepflegt werden. Denn mit Entsetzen hatte Luther die Unwissenheit des Volkes, selbst der Geistlichen ersannt, als er im Kurfürstentum Sachsen umher reifte, Kirchen und Schulen zu untersuchen. In dem „großen" und „fleinen Katechismus" legte Luther allem Volk die christliche Lehre auf Gruud des Gottesworts durch Frage und Antwort so einfach und liebevoll aus, wie nur ein guter Hausvater sie Kindern verständlich machen kann. Das evangelische Kirchenlied, das jetzt überall ertönte, führte bald zur Abfassung eines ersten deutschen Kirchengesangbuchs (1524). Zur Errichtung von Schulen, Kirchen und Pfarreien wurden die eingezogenen Kirchen- und Klostergüter verwandt, und gerade in Sachsen entwickelte sich die Neugestaltung dieser Verhältnisse so allmählich und ohne Zwang, daß sich nirgends ein Widerstand geltend machte. Auch mochten weder Kaiser noch Papst hindern,
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