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1. Unser Vaterland - S. 428

1900 - Berlin : Bruer
— 428 — Alle Beisitzer des Neichskammergerichts, die der Kaiser von nun an allein ernennen wollte, mußten katholisch sein, und die Protestanten mochten sehen, wie ihre Rechte in Zukunft vertreten sein würden. Auch ■erhielt Moritz von Sachsen auf diesem Reichstage von Kaiser und Reichswegen das ihm längs zugesagte Kurfürstentum. Endlich wurde der neue Kölner Erzbischof statt des Vertriebenen geweiht, der zum Protestantismus übergetreten war. Da indessen die Spannung zwischen Kaiser und Papst immer größer geworden war, befahl Karl V., daß zwei katholische Theologen, der strenge Weihbischof Helding von Mainz und der gemäßigte Julius Pflug ein vorläufiges Gesetz, eine Kirchen Ordnung und Religionslehre verabreden sollten, die christliche Kirche einstweilen in Deutschland danach einzurichten. Auch der protestantische Hofprediger Joachims Ii. von Brandenburg, Agrikola, nahm an den Beratungen Teil, ohne ein entscheidendes Wort zu haben. Daß die Evangelischen dabei schlecht wegkommen würden, ließ sich voraus sehen. Es wurde ihnen nur die Priesterehe und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt frei gegeben, die sieben Sakramente, auch die Anrufung der Heiligen und selbst die Stellung des Papstes als Oberhaupt der Kirche beibehalten. Da dieser Entwurf einer Kirchenordnung nur vorläufig sein sollte, bis Besseres entschieden sein würde, nannte man die Beschlüsse „das Augsburgische Interim." Der gutmütige Kurfürst Joachim Ii. von Brandenburg ließ sich leicht zur Annahme desselben bewegen, auch der Pfälzer und andere. Moritz von Sachsen weigerte sich. Er müsse das erst mit seinen Theologen beraten. Auch erinnerten ihn die Sachsen an das ihnen gegebene Versprechen, sie bei ihrem protestantischen Bekenntnis schützen zu wollen, und Moritz verstand es, Interim und alte Rechte seiner neuen Unterthanen mit einem gemeinschaftlichen Gewände zu umkleiden. Er beauftragte den gütigen, nachgiebigen Melanchthon mit diesem schlüpfrigen Werke, obgleich gerade der schon gegen das Interim geschrieben hatte. Die Abfassung des Meisters Philippus, „das Leipziger Interim", suchte zwar die protestantische Lehre notdürftig zu retten, sich daneben aber dem gewünschten Augsburger Interim anzupassen und sah recht wunderlich aus. Die Autorität des Papstes wurde darin ebenfalls aufs neue anerkannt, auch Messe, letzte Celung, Fasten u s. f. wieder eingeführt, und die Leute spotteten, daß das Interim dem Evangelium die setzte Celung gebracht hatte.
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