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1. Unser Vaterland - S. 700

1900 - Berlin : Bruer
- 700 - schloß es mit Italien einen Bund, wonach dieses sich unter Napoleons Zustimmung verpflichtete, Oesterreich den Krieg zu erklären, falls Preußen zur Durchführung der Bundesreform die Waffen ergreifen werde. Dafür wurde Italien das noch österreichische Venetien zugesagt. Weder Italien noch Preußen sollten von diesem Vertrage, der auf drei Monate geschlossen war, zurücktreten dürfen, bevor die beiderseitigen Zwecke erreicht waren: Venetien an Italien abgetreten, Preußen ein entsprechendes Landesgebiet Oesterreichs bekommen hätte. Zur selben Zeit hatte Oesterreich in vollster Siegesgewißheit schon im Voraus den größten Teil des preußischen Staates an seine Bundesgenossen verteilt; nur Schlesien wollte es für sich behalten. So weit solche Dinge laut wurden, waren sie eine Frage an die öffentliche politische Meinung, die sich immer kriegerischer gestaltete. ©in Vorschlag Napoleons, durch einen Kongreß die Lösung der streitigen Fragen zu bringen, fand zunächst durchaus kein Gehör bei Oesterreich, das jetzt, nachdem es den deutschen Bund stets als feinen Vasallen betrachtet zu haben schien, auf dessen frühere Entschließungen zurück kam und mit seiner Zustimmung die holsteinische Ständeversammlung nach Itzehoe berief (11. Juni). Das nahm Preußen als Verletzung der gemeinsamen Rechte in Schleswig-Holstein auf, als einen Bruch der Gasteiner Konvention. General von Mauteuffel rückte mit seinen Preußen in Schleswig-Holstein ein und verlangte gemeinsame Negierung beider Herzogtümer. Die Oesterreicher lehnten das ab, mußten aber der Uebermacht weichen und zogen, um nicht im Norden abgeschnitten zu werden, ihre Streitkräfte in Böhmen zusammen. Mit ihnen hatte der Herzog von Augustenburg Holstein verlassen. Die Preußen verschlossen durch ihre Truppen jeden militärischen Zugang zu den Elbherzogtümern, und Manteuffel löste die österreichisch-holsteinische Regierung völlig aus. Natürlich sah das wiederum Oesterreich als unberechtigten Gewaltakt Preußens an und beantragte Mobilmachung des Bundesheeres gegen solche frevelhafte Ueberhebung eines deutschen Staates. Dieser Antrag konnte für Preußen um so mehr als Kriegserklärung gelten, als sich der Bund für Oesterreich entschied.
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