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1. Weltgeschichte in Lebensbildern für Mittelschulen, höhere Mädchenschulen und verwandte Anstalten - S. 179

1897 - Leipzig : Baedeker
— 179 — fielen alle au die Kniee und beteten den Teufel an. Nachher beginne ein wüstes, unzüchtiges Gelage. Sie schmausten nach Herzenslust, tränken aus Kuhklauen und Pserdeschädeln und tanzten ihre Hexentänze, bis der Morgen graute; dann flögen alle wieder heim. 3. Verfolgungen. Gegen solche Schändlichkeiten, deren Verübung fest geglaubt wurde, mußte natürlich mit aller Strenge ein- e chritten werden. Leider konnte aber jeder in den Verdacht der Hexerei kommen, denn Alles, Glück und Unglück, ließ sich auf eine Verbindung mit dem Teufel zurückführen. War jemand wohlhabend, so hieß es, der Teufel habe ihm in Gestalt eines senrigen Drachens Geld durch den Schornstein gebracht. Brach Feuer aus, wurden Menschen krank, starben Tiere, kam Dürre oder Hagel oder Wasserflut, so sollten das Hexen verursacht haben, und es wurde nun eifrig nach ihnen geforscht. Rote Augen galten als sehr verdächtig, weshalb viele alte Frauen für Hexen angesehen wurden. Wollte eine Person vor dem Untersuchungsrichter sich nicht als Hexe bekennen, so wandte man die Hexenprobe an. Man unterschied die Wasser-, Wage- und Thränenprobe. Die Wasserprobe bestand darin, daß man die Verdächtige, an Händen und Füßen gebunden, „V/a Ellen" tief ins Wasser hinabsenkte; erschien sie gleich wieder an der Oberfläche, so galt sie als Hexe, weil das Wasser (als durch die Taufe geweiht) sie nicht behalten wollte. Die Gewichtsprobe wurde nicht überall angewandt. Kaiser Karl V. hatte zu Utrecht eine Hexenwage aufstellen lassen; wer unter vierzig Kilogramm wog, wurde sreigesprochen. Die Thränenprobe gründete sich aus die Meinung, daß Hexen nicht weinen könnten. Wenn nun eine Angeklagte, bei allerlei Pein, die man ihr verursachte, nur schrie, ohne daß Thränen kamen, so galt sie als schuldig. Die Verurteilten wurden meistens lebendig verbrannt. Art drei Millionen sollen diesen schrecklichen Tod erlitten haben, meistens Frauen, aber auch Personen jeglichen Standes: Ritter, Bürgermeister, Rats- und Domherren, Weltgeistliche, Mönche und Nonnen, Studenten, selbst Kinder. Im Bistum Würzburg wurden in drei Jahren (1627—29) über 200 Personen wegen Hexerei hingerichtet. Eine so furchtbare Anzahl ist aber nicht lediglich aus Glaubenseifer, sondern leider auch aus Haß und Habsucht dem Tode überliefert worden. Denn jeder konnte seinen Feind bei Gericht verdächtigen, da letzterer nie erfuhr, wer sein Angeber gewesen war. Auch wurde das ganze Vermögen der Hexe oder des Zauberers eingezogen und einen Teil davon erhielt — der Richter. 4. Die Tortur. Um die Hexen und auch andere schwere Verbrecher besser zum Geständnis zu bringen, wandte man später die Tortur (Folterqualen) an. Die Angeklagten wurden in ein halbdunkles Zimmer, die „Marterkammer", geführt. Hier faßen an einer Tafel die Richter, meistens auch ein Geistlicher; im Hintergründe stand der Scharsrichter mit seinen Henkersknechten. Der Angeklagte wurde von 12*
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