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1. Bd. 1 - S. 189

1911 - Leipzig : Wiegandt
zugebrauchen vorbieten lassen, Seint16) auch bedacht dergleichen zu leipzck vnnd etlichen andern örteren vnnsers Bisthumbs . . . kurtzlich auch zuthun lassen . . . Gebenn zu Mersburg Freitags Brigitte Anno etc. xxj." (Seidemann, a. a. O.) c) Der Kanzler an den Bischof. 1521, 2. Februar. . . weyl itzo die srolichen tage17) infallen, in welchen die Leute sunderlich und ane das 18), empornngen zu erwegfen, geneygit, das nicht uuschigklich seyn solde, diser sachen bis endunge derselbigen zeyt ruhe und anstand zu geben; . . . So dann auch ... in solcher zeyt wenig verseumet werden mag, bitt ich under- theniclich, E. F. G. wolle sich nicht lassen besweren, mit derselbigen execucion alhte zu Leypcigk bis aus . . . m. g. f. und H.19) schriste, die E. F. G. unseumlich sollen zugefertigt werden, in ruhe zu stehen . . . Leypzigk am sonnabend purificacionis Marie virginis gloriosissime anno 21.“ (Geß, a. a. I, 191. Stück.) d) Herzog Friedrich d. I. an den Bischof. 1521, 10. Februar. „. . . ist uns hierauf [nachdem der Kanzler Kochel von dem Briefwechsel mit dem Bischof Bericht erstattet] wol gesellig, das E. L.20) dieselbige execucion noch21) ausgange dieser Woche22), wie sie vorhat, aldo zu Leypzigk öffentlich anfchlahen und ausgehen lasse. Nachdem aber wol zu besorgen, so bemelts23) doctoris Martini Lortters bucher aldo zu Leipzcigk öffentlich oorbrant werden solden, das folchs eine beschwerliche und fchedliche aufrur erwegkeu möcht, dorumb folte unsers ermessens nicht uuschigklich sein, das diefelbigen bucher . . . dem erz-prister24) überantwort und durch denselbigen E. L- zugeschigket und aldo zu Mersseburgk verbrennet wurden. Welchs wir uns auch also lassen gefallen. . . . Dresden fonntag esto mihi anno 21." _____________ (Geß, a. a. O. I, 193. Stück.) 16) sind. 17) fröhlichen T. (— Fastnacht). 18) ohne das, ohnehin. 19) meines gnädigen Fürsten und Herrn. 20) Eure Liebden. 21) nach. 22) der Fastwoche. 23) des genannten. 24) obersten Priester. 6. Bestrafung der Verächter der päpstlichen Bulle. 1521, 6. April. (Brief der Herzöge Johann d. I. und Friedrich d. I. an den Rat zu Leipzig.) „Wir werden bericht, das aldo beyn *) euch wider die bebistliche bullen heymlich und osfintlich vil smelicher 2) mißbreuche geubet3) werden sollen. Dieweyl dann solchs u. L H. u. Vater4), auch uns, als Cristlichen fürsten, zu gedulden, uuleydlich, ist an euch unser ernstlicher befehel, ir wollit euch umb die theter erkunden und inen sleysiclich nachtrachten, domit sie zu gefengnis bracht und hinder unferm wissen und willen nicht losgegeben suudern bis auf unfern weytern befehel, geburliche strafe an ine zu betonten, in guter vorwarunge enthalden werden . . . Dresden sonnabend in Heyligen osterfeyertagen anno etc. 21." (Geß, a. a. O. I, 201. Stück.) !) allda bei. *) schmählicher. S) geübt. 4) unserm lieben Herrn und Vater (— Herzog Georg). b) Luthers Kampfschriften gegen die „Leipziger Riesen". (Mit der Zahl der Anhänger Luthers in Leipzig wuchs auch der Haß und die Feindschaft seiner Gegner, besonders des Leipziger Theologieprofessors Hieronymus Dungersheim von Ochsenfart am Main, des herzoglichen ©etretärs'hieronymus Emser und des Barfüßer-mönchs Augustin Alveld.)
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