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1. Bd. 1 - S. 347

1911 - Leipzig : Wiegandt
abtreten / und die Sache allen Innungs-Verwandten zu erkennen gegeben werden / welche sich darob über ihren Tischen freundlich miteinander unterreden / alsdann von jedem Tisch einer aufstehen / und ihr Bedencken den Cramer-Meistern anzeigen; Unterdessen aber / da die Partheyen entwichen / sollen sie alle stille und friedlich seyn / bey Straffe Sechs Groschen; Wann demnach ein Theil straffwürdig befunden wird / soll von den Cramer-Meistern demselben die Straffe angemeldet werden / und er solche unweigerlich erlegen . . . Zu Uhrfund mit unserm anhangenden grossem Jnsiegel wissentlich besiegelt / und geben zu Dreßdeu am 24 Monats-Tag Februarii, nach Christi Jesu unsers Herrn / einigen Erlösers / und Seligmachers Geburt / im Ein Tausend / Sechshundert und zwey und neunzigsten Jahre. Johann Georg Churfürst. L. 8. L. E. v. Pölnitz. Magnus Lichwer." („Der Stadt Leipzig Ordnungen / wie auch Privilegia und Statuta", Leipzig 1701.) c) Von Lustbarkeiten und Trachten. 1. Vom Ballhaus. 1624. 1692. a) „Sonst findet man auch in der Stadt ein schönes Ballhauß / welches Enoch Pöckel / weiland des Raths / vud Bawmeister zu Leipzig . . . Anno 1624 ausrichten / und zum Ballenspiel zurichten lassen / darinnen Fürsten / und Herren / die vom Adel / und andere sich mit diesem Spiel exerciren, und ergehen können." (Heydenreich, Leipzig. Cronicka, 1034.) b) „Des neuen Ballhauses Privilegium." „Von Gottes Gnaden, wir Johann Georg der Vierdte, Hertzog zu Sachsen, Churfürst etc. thun hiermit kund iedermänniglich, demnach sich bey uns Johann Petsch, Ballmeister, angegeben und gehorsambst gebeten, daß wir ihme zu Leipzig, entweder in Preinikens Hose, auf der Peterstrasse, oder, wo er es sonsten beqvem ermessen möchte, auf seine Kosten ein Ballhanß zu bauen, und darinnen um billigen Preiß spielen zu lassen, gnädigst gestatten, und darauf Freyheit ertheilen wollen . . . Geben und verleihen ihme dieselbe dergestalt und also, daß er, seine Erben und Nachkommen in Leipzig, entweder auf der Peterstraffe in Brainickens Hose, oder an einem andern beqvemeu Orte aus eigne Kosten, ein Ballhauß erbauen, und darinnen iederman um einen billigen Preiß spielen, selbiges aber mit guten Ballen und Raqveten auch an dem Accommodement versehen möge: Darbey Wir gnädigst vergönnen, im Bailotiren, von einem Dutzend Bällen drey gute Groschen, in Partie aber von iedem Spiele einen Groschen, Oder von der Partie ä qvatre jeux, vier, ä six jeux sechs Groschen zu fodern. Hingegen soll am Sonntage und andern heiligen Tagen niemand zu spielen erlaubet seyn. Alle andere Excesse, so dabey gewöhnlich, als Fluchen und Lästerung des Nahmens Gottes, Zanckhändel und Schlägereyen, allzu hohes Spiel, leichtfertiges Wetten, Schmausereyen, und Einnehmung allerhand loses Gesindes, bey denen anderwärtig von uns geordneten Straffen nicht gedultet, sondern dasselben in Zeiten verwehret werden. Und damit denenselben um so viel mehr gesteuret werden möge, ist unser Wille und Meinung, daß Burge-meister und Rath zu Leipzig, derer Jurisdiction wir hiermit solches Ballhaus untergeben, hieraus selbst acht haben; Darneben Impetranten bey diesen seinem
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