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1. Bd. 2 - S. 79

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 79 werden möge, darneben uns auch die bei euch eingelaufene Nachricht zu unserer ferneren gnädigsten Anordnung, da er derselbigen bedarf, unterthänigst einsenden, davon geschieht unsere Meinung, Datum Dresden am 16. Novembriy Anno 1668. Carl Fh. von Friesen, I. L. Wilhelmi S." (Nach d. Leipz. Tagebl. 1906, 14. Jan.) 3. Amt und Einkommen des Schulmeisters zu Eutritzsch. 1683. „Vom Ampt und Verrichtung des Schulmeisters. Der Schulmeister verrichtet das lauten täglich dreymal Morgens, Mittags und Abends, und des Sonntags, wie auch in der Woche bey den Predigten, Beht-stunden, Taufen, Copulatioueu und Leichen. Stellet das Uhrwerk. Singet in der Kirche. Hält wöchentlich Schule. Examiniret in der Fasten an zweyen Freytagen die Kinder zu Golitz und Möckern aus dem Catechismo. Bereitet und verwahret der Kirchen Schmuck. Höhlet Wein und Hostien zur Communion. Trägt den Klingelbeutel herum. Schreibet und überbringet die Gevatterbriefe. Setzet auf Kindtaufen und Hochzeiten die Kirchenbüxe auf. Vom Besoldung und Einkommen des Schulmeisters. Der Schulmeister bekömt jährlich zu seiner Besoldung aus der Kirche 20 rthl. Die werden ihm alle Quartale mit 5 rthl. abgetragen, ferner 1 rthl. von den Zinsen des Capitals auf dem Wermischen Guth. 1 rthl. 3 gr. zur Klockenschmier, 1 rthl. 3. gr. das Uhrwerk zu stellen, 12 gr. das Kirchengeräthe waschen zu lassen. — Überdies bekömt er aus allen 3 Dörfern, von ieder Hofstadt, alle Quartale 6 Pfg. und zu Euteritzsch noch 3 Psg. wegen des Seigerstellens und also aus Euteritzsch 1 rthl. 5 gr. 3 Pfg., aus Golitz 20 gr., aus Möckeru 12 gr. Auf das Quartal Luciae aber aus Golitz auch Sprengelgeld 12 gr. und Saltzgeld 4 gr. Aus Möckern aber 8 gr. Sprengelgeld. Von iedem Pahr Hausgenossen bekömt er jährlich 6 Psg., welche dem Pfarrer an Luciae abgehen. Ferner bekömt er anstatt der sonst gewöhnlichen Brodte, in allen drey Dörfern, aus ieder Hofstadt ein Kuchen°Maß Korn, und an Ostern und Kirmeß aus ieder Hofstadt 3 halbe Kuchen und 2 Eyer; zu Möckern aber anstatt des Kuchens noch ein Maß Korn aus ieder Hofstadt und also zu Euteritzsch 37 Maß, zu Golitz 40 Maß, zu Möckern 24 Maß. Dies muß er selber hohlen, wie auch die 2 Bündel Holtz und Stroh, so er am neuen Jahr aus iedem Hofe bekömt. Wegen des Klingelbeutels bekömt er alle mahl, wenn er solchen nmbträgt, 10 Pfg. Tranksteuer geueust er 40 nschck., die ihm, gleich dem Pfarrer unterschrieben werden. Über der Schulwohnung hat er auch ein Gärtchen zu genießen. Bey einer Taufe bekömt er die Mahlzeit, und von jedem Gevatterbrief zu schreiben 2 gr. Bey einer Copulation die Mahlzeit und eine Brautsuppe, oder an derer statt 4 bis 6 gr. Bey einer Leiche halb so viel als der Pfarrer, bisweilen auch etwas weniger. Von jedem Schulkind wöchentlich 6 Pfg. Bei Berichtigungen ist nichts gewisses. Die Pfingst-Meyen und das Pfiugstgras bleibt auch fein." (Nach Krebs, Aus der Vergangenheit von Eutritzsch, S. 74 f.) 4. Der Rat zu Leipzig regelt das Winkelschulwesen. 1711. „Nachdem Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Leipzig wahrgenommen was massen einige Zeit hero in der Stadt so wohl / als denen Vorstädten sich Leute gesunden / welche ohne unserm Vorbewust und Vergünstigung Kinder an sich
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