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1. Bd. 2 - S. 98

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 98 — Xiii. Alle Attestata, Quittungen und Uhrkunden, so denen Einwohnern hiesiges Landes ertheilet, müssen in teutscher Sprache verfasset werden, damit dieselbe den Einhalt davon verstehen mögen. Xiv. So wird auch unserer gesamten Milice inmittelst ernstlich verbothen und untersaget, die Posten und deren freyen Lauff zu hindern oder aufzuhalten, nachdem mahlen unser gnädiger Wille ist, daß gedachte Posten / wie nicht weniger die reisende Leute und Waaren, so anff der Post, Fracht-Wagen oder anderen gebräuchlichen Voituren fortgebracht werden, frey und ungehindert passiren sollen; Noch vielweniger unterstehe sich iemand, die Posten und andere Wagen oder Fuhren zu visitiren, weiln alle Reisende anff der Post so wohl als andere von dero Personen Bediente, Fuhrleute, Pferde, Wagen, Karren, Geld, Waaren, Haabe und Güter alle Sicherheit und Beförderung zu geniesten haben sollen; Absonderlich soll niemanden verstattet seyn, in denen Post-Häußern in Städten oder anff dem Lande die Post-Pferde ohne vorher bedungene Bezahlung weg zunehmen, maßen wir die Post-Aemter nebst darzu gehörigen Pferden und Fuhr-Leuten in unfern gnädigen Schutz genommen, und von aller Einquartierung befreyet haben wollen. Xv. Wir befehlen auch hiermit und gebieten, daß, wann etwas wieder vorhergehende Puncta oder unsere Kriegs-Articul verbrochen und gehandelt würde, die Einwohner dieses Landes solches ernstlich bey dem commendirenden Officirer ieglichen Regiments . . . kläglich anbringen sollen, wann selbige aber vermeynen, daß ihnen daselbst kein Recht wiederführe, haben sie ihre Klagen bey unfern General-Kriegs-Commissariat zu insinuiren, als welches ihnen zu Erhaltung prompter Justiz be-hülfflich seyn wird. Gegeben in unserm Haupt-Qvartier zu Alt - Rannstädt den 14. (24.) Sep-tembr. 1706. Carolus. (L. S.) C. Piper." (Vogel, Leipz. Ann. S. 985.) 9. Friede zu Altranstädt. 1706. „Den 14. Nov. (1706) war der Xxiv. Sontag nach Trinitatis, nach der Vesper brachte der hier residierende Kayserliche Gesandte der Herr Graf von Zintzen-dorff aus dem Schwedischen Haupt-Qvartier die erfreuliche Zeitung des geschloffenen Friedens zwischen dem Könige in Pohlen, und dem Könige in Schweden, und dem Stanislao, welches alfobald durch die gantze Stadt ruchbar wurde, und avistreten die Herren Gesandten, so allhier sich aufhielten, solches so fort an ihre Herren Principalen." „Den 26. Nov. ward von Ihrer König!. Maj. in Schweden der Friede publiciret: Wir Carl von Gqttes Gnaden der Schweden, Gothen und Wenden König etc. entbiethen unfern lieben Getreuen, Mannvesten, und Obristen, dieweil nunmehro zwischen uns und dem Könige Augufto ein vollkommener Friede beschlossen ist: Als haben wir solches auch euch in Gnaden zu wissen thun wollen, . . . Doch wollen wir, daß ihr gleichwohl die ausgeschriebene Contributiones einfordert, . . . Nur allein wollen wir euch hiermit in Gnaden anbefohlen haben, daß ihr alle und iede darzu anhaltet, daß sie sich hierbet) befcheidentlich erzeigen, und nicht zu geben, daß iemand von euren Untergebenen einige Feindseligkeiten gegen die Einwohner des Landes begehe, noch denenfelben über unsere Verordnung etwas sie abfordere oder übel handthiere. Wormit wir euch Gott dem Allmächtigen gnädiglich
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